Kreis-Städte geben dem Landrat Recht

Kreishaushalt wird nicht mitgetragen

Hattingen/EN-Kreis. Wenn alle neun Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einen gemeinsamen Brief an den Landrat unterzeichnen, muss schon etwas Relevantes im Schwange sein. Konkret: Der Kreishaushalt 2027. Noch konkreter: In den nächsten Tagen steht die „Benehmensherstellung gemäß §55 KrO“ auf der Agenda – also das Votum der Städte zum Kreishaushalt.

Wie die Überschrift schon verrät, wird es aber genau dieses Benehmen nicht geben. Der letzte Satz des gemeinsamen Stadtoberhäupter-Briefes an Landrat Schaberick fasst es so zusammen: „Insoweit sehen wir uns trotz der schwierigen äußeren Rahmenbedingung und der zwar erkennbaren aber nicht ausreichenden Bemühungen des Kreises wie im Vorjahr außerstande, das Benehmen zum Kreisumlagehebesatz herzustellen.“

Die Gründe sind vielschichtig. Die Kernaussage ist aber simpel: Alle neun Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind Landrat Jan-Christoph Schaberick nicht etwa über Kreuz, sondern geben ihm in einer seiner jüngsten Aussagen uneingeschränkt Recht: „Das System fliegt uns um die Ohren.“ Und Teil dieses Systems ist in den Augen der Städte die weitere Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes um weitere 1,3 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2026 – auf nunmehr 45,68 Prozentpunkte. Und diese Erhöhung, Zitat, „ist von keiner Stadt zu verkraften“. Warum? Weil er den Städten, sofern überhaupt noch vorhanden, den letzten finanziellen Handlungsspielraum entzieht und langfristig eine „erdrosselnde Wirkung“ entfalten könne. Insofern müsse die Leistungsfähigkeit der Städte stärker berücksichtigt werden.

Die Gründe für das Nicht-Benehmen in kurzen Stichpunkten:

Haushaltskonsolidierung des Kreises: Erste Maßnahmen werden begrüßt, aber als nicht ausreichend bewertet. 

Haushaltssicherungskonzept: Es fehle ein konkreter Plan, wie innerhalb von zehn Jahren ein ausgeglichener Haushalt erreicht und der Hebesatz der Kreisumlage wieder gesenkt werden kann.

Kreisumlage: Kritisiert wird, dass für sämtliche Finanzplanungsjahre steigende Umlagesätze vorgesehen sind.

Landschaftsumlage: Höhere Belastungen durch den LWL werden als teilweise extern verursacht anerkannt. Gleichzeitig wird eine Begrenzung des Umlagesatzes gefordert.

Rettungsdienst: Die Finanzierung wird als großes finanzielles Risiko gesehen. Die zukünftigen Regelungen ab 2027 seien noch unklar; Kreis und Städte sollen sich frühzeitig über notwendige organisatorische Veränderungen abstimmen.

Personalkosten: Diese werden als wesentliche Stellschraube für Einsparungen hervorgehoben. Die Ausweisung und Besetzung neuer Stellen soll besonders kritisch geprüft werden.

Großprojekte (z.B. Kreishaussanierung, Förderschule, …): Hier fordern die Städte mehr Transparenz und eine nachvollziehbare, kostenoptimierte Planung, einschließlich der Nutzung von LuKIFG*-Mitteln. ((* Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)).

 


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