Kreishaushalt wird nicht mitgetragen
Hattingen/EN-Kreis. Wenn alle neun
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einen gemeinsamen Brief an den Landrat
unterzeichnen, muss schon etwas Relevantes im Schwange sein. Konkret: Der
Kreishaushalt 2027. Noch konkreter: In den nächsten Tagen steht die
„Benehmensherstellung gemäß §55 KrO“ auf der Agenda – also das Votum der Städte
zum Kreishaushalt.
Wie die Überschrift
schon verrät, wird es aber genau dieses Benehmen nicht geben. Der letzte Satz
des gemeinsamen Stadtoberhäupter-Briefes an Landrat Schaberick fasst es so
zusammen: „Insoweit sehen wir uns trotz der schwierigen äußeren Rahmenbedingung
und der zwar erkennbaren aber nicht ausreichenden Bemühungen des Kreises wie im
Vorjahr außerstande, das Benehmen zum Kreisumlagehebesatz herzustellen.“
Die Gründe sind
vielschichtig. Die Kernaussage ist aber simpel: Alle neun Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister sind Landrat Jan-Christoph Schaberick nicht etwa über Kreuz,
sondern geben ihm in einer seiner jüngsten Aussagen uneingeschränkt Recht: „Das
System fliegt uns um die Ohren.“ Und Teil dieses Systems ist in den Augen der
Städte die weitere Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes um weitere 1,3
Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2026 – auf nunmehr 45,68 Prozentpunkte. Und
diese Erhöhung, Zitat, „ist von keiner Stadt zu verkraften“. Warum? Weil er den
Städten, sofern überhaupt noch vorhanden, den letzten finanziellen
Handlungsspielraum entzieht und langfristig eine „erdrosselnde Wirkung“
entfalten könne. Insofern müsse die Leistungsfähigkeit der Städte stärker
berücksichtigt werden.
Die Gründe für
das Nicht-Benehmen in kurzen Stichpunkten:
Haushaltskonsolidierung
des Kreises: Erste Maßnahmen werden begrüßt, aber als nicht ausreichend
bewertet.
Haushaltssicherungskonzept:
Es fehle ein konkreter Plan, wie innerhalb von zehn Jahren ein
ausgeglichener Haushalt erreicht und der Hebesatz der Kreisumlage wieder
gesenkt werden kann.
Kreisumlage: Kritisiert
wird, dass für sämtliche Finanzplanungsjahre steigende Umlagesätze
vorgesehen sind.
Landschaftsumlage:
Höhere Belastungen durch den LWL werden als teilweise extern verursacht
anerkannt. Gleichzeitig wird eine Begrenzung des Umlagesatzes gefordert.
Rettungsdienst: Die
Finanzierung wird als großes finanzielles Risiko gesehen. Die zukünftigen
Regelungen ab 2027 seien noch unklar; Kreis und Städte sollen sich
frühzeitig über notwendige organisatorische Veränderungen abstimmen.
Personalkosten: Diese
werden als wesentliche Stellschraube für Einsparungen hervorgehoben. Die
Ausweisung und Besetzung neuer Stellen soll besonders kritisch geprüft
werden.
Großprojekte (z.B.
Kreishaussanierung, Förderschule, …): Hier fordern die Städte mehr
Transparenz und eine nachvollziehbare, kostenoptimierte Planung,
einschließlich der Nutzung von LuKIFG*-Mitteln. ((* Gesetz zur
Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen
(Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)).