Die Stadt Hattingen ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für die Internetseiten unter www.hattingen.de.
Methodik
Die Erklärung wurde am 25.09.2020 erstellt und beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseiten der Stadt Hattingen unter www.hattingen.de.
Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Seite www.hattingen.de und ihre Unterseiten sind mit den Anforderungen aus der BITV NRW teilweise vereinbar.
Unsere Internetseiten bieten die Möglichkeit, die Textgröße anzupassen:
Sie können den Text mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und – wird der Text wieder kleiner.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.
Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen.
PDF-Dokumente auf www.hattingen.de sind nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen.
Videos enthalten Untertitel, aber keine Audiodeskriptionen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Verlinkungen zu externen Seiten können nicht barrierefreie Inhalte enthalten. Darauf haben wir keinen Einfluss.
Die zur Verfügung gestellten Informationen in Leichter Sprache werden laufend erweitert.
Feedback und Kontakt
Haben sie Fragen zur Barrierefreiheit oder sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.hattingen.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontakt-Formular.
Stadt
Hattingen
Stabsstelle Presse/ Internet/
Ehrenamt
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E-Mail:
Kontakt zur Ombudsstelle
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.hattingen.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen wenden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ombudsstelle
für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen
Fürstenwall
25
40219
Düsseldorf
Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Stand dieser Erklärung: September 2020