Seit dem 01. Januar 2022 ist der Ennepe-Ruhr-Kreis und damit auch Hattingen bis zunächst Ende 2027 Fördergebiet des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) ist. Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm fördert aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft.
Das Ziel ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Es werden nur Vorhaben gefördert, die geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen. Dieser sogenannte Primäreffekt ist als erfüllt anzusehen, wenn das zu fördernde Unternehmen überwiegend Güter herstellt oder Leistungen erbringt, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden.
Diese Unternehmen können einen Zuschuss für Investitionen erhalten, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Sie können den Zuschuss insbesondere für folgende Vorhaben verwenden:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
Der Förderumfang bei den Investitionen ist abhängig von Vorhaben und Größe des Unternehmens. Dabei gibt es eine „Bagatellgrenze“ bei den Investitionsvorhaben in Höhe von 150.000 Euro. Die Anträge werden direkt bei der NRW.BANK gestellt. Dort können Sie auch nähere Informationen bekommen (https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15354/regionales-wirtschaftsfoerderungsprogramm-rwp---gewerblich.html). Wichtig ist, dass erst nach Eingang des Antrages bei der NRW.BANK ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn möglich ist!