Wohnberechtigungsbescheinigungen

Wohnungssuchende benötigen zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung eine Wohnberechtigungsbescheinigung. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) kann in Form eines allgemeinen WBS ausgestellt werden, wenn Sie auf Wohnungssuche sind und noch keine konkrete Wohnung in Aussicht haben. Dieser WBS ist für ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gültig.

Wenn Sie bereits eine Wohnung in Hattingen in Aussicht haben und der Vermieter eine entsprechende Zustimmungserklärung zu Ihrem WBS-Antrag ausfüllt, kann ein gezielter WBS ausgestellt werden, welcher nur für die konkrete Wohnung gültig ist.

Weitere allgemeine Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines WBS, wie z.B. den Einkommensgrenzen und angemessenen Wohnungsgrößen können dem nachfolgenden Informationsblatt entnommen werden. Weiterhin finden Sie hier das Antragsformular, Hinweise zu den benötigten Antragsunterlagen, die vom Arbeitgeber auszufüllende Verdienstbescheinigung sowie die Zustimmungserklärung des Vermieters (Zustimmungserklärung gilt nur für gezielte WBS):

Bescheinigung zum Zinssenkungsantrag für die NRW.BANK

Die NRW.BANK schreibt ihre Darlehensnehmer -Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen- in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, ist von den Einkommensverhältnissen der Darlehensnehmer abhängig.

Die erforderliche Einkommensbescheinigung zum Zinssenkungsantrag für die NRW.BANK erhalten Sie beim Fachbereich Soziales und Wohnen. Die Einkommensermittlung entspricht in der Regel der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist. Aus diesem Grunde können Sie die hier angebotenen Formulare ebenfalls zur Antragstellung verwenden.

Ansprechpartnerin wohnberechtigungsscheine

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Ansprechpartner Zinssenkungsantrag

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