Technische Bauordnung

  • Überprüfung von Bauanträgen für Gebäude und bauliche Anlagen sowie Erteilung von Baugenehmigungen.
  • Überprüfung der Statik (Standsicherheit) bei Bauvorhaben.
  • Beratung von Bürgern und Architekten hinsichtlich der planungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit der Bauvorhaben sowie der Gestaltung der Gebäude.
  • Überwachung der Einhaltung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben und der Baugenehmigung.
  • Überwachung von besonderen Gebäuden, wie z.B. Krankenhäuser, Warenhäuser oder Großgaragen auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
  • Erteilung der erforderlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung für das Grundbuchamt, wenn ein Gebäude in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden soll.
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