Überprüfung von Bauanträgen
für Gebäude und bauliche Anlagen sowie Erteilung von Baugenehmigungen.
Überprüfung der Statik (Standsicherheit) bei Bauvorhaben.
Beratung von
Bürgern und Architekten hinsichtlich der planungs- und
bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit der Bauvorhaben sowie der Gestaltung
der Gebäude.
Überwachung der Einhaltung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben und der Baugenehmigung.
Überwachung
von besonderen Gebäuden, wie z.B. Krankenhäuser, Warenhäuser oder
Großgaragen auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
Erteilung der
erforderlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung für das Grundbuchamt,
wenn ein Gebäude in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden soll.
Hiergeht es zur Gebietseinteilung im Bereich Technische Bauordnung