- Gewerbean- / -ab- / -ummeldung
- Auskünfte aus der Gewerbedatei
- Überwachung
gewerberechtlicher Bestimmungen,
Erlaubniserteilungen, unter anderem Gaststätten / Trinkhallen /
Imbissbetriebe
(Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes vorübergehend auf Widerruf gestattet werden; d.h. für die entgeltliche Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist eine Gestattung nach § 12 GastG notwendig)
- Spielhallen - Aufstellung von Geld- und Unterhaltungsspielgeräten
- Marktwesen:
- Wochenmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste - Sondernutzungen und sonstige Veranstaltungen
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus bedarf einer Sondernutzungserlaubnis. Die Sondernutzungserlaubnis ist z.B. für das Aufstellen von Infoständen in der Fußgängerzone und Anbringen von Plakaten notwendig (Einzelantrag). Sie ist ebenfalls erforderlich für das Herausstellen von Warenauslagen, Stehtischen, Tischen und Stühlen etc., deren Nutzung öffentlicher Verkehrsfläche für einen längerfristigen Zeitraum angelegt ist (Jahreserlaubnis). - Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsfläche zu Gewerbe- und Informationszwecken
Gewerbeanmeldungen sind jetzt auch ganz bequem
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-ab-, oder -ummeldung bitte auf den folgenden Link und folgen Sie den
Anweisungen:
Formulare:
Anträge:
Antrag auf gewerbrechtliche Sondernutzung (Einzelerlaubnis)
Antrag auf gewerbrechtliche Sondernutzung (Jahreserlaubnis)
Gestattungsantrag Gaststättengewerbe
Antrag Sondernutzungserlaubnis Bannerwerbung Brücke Reschop (inkl. Merkblatt)
Antrag auf Erteilung einer Automatenaufstellererlaubnis