Gewerbe

Gesetzesbücher

  • Gewerbean- / -ab- / -ummeldung
  • Auskünfte aus der Gewerbedatei
  • Überwachung gewerberechtlicher Bestimmungen,  Erlaubniserteilungen, unter anderem Gaststätten / Trinkhallen / Imbissbetriebe
    (Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes vorübergehend auf Widerruf gestattet werden; d.h. für die entgeltliche Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist eine Gestattung nach § 12 GastG notwendig)
    - Spielhallen
  • Aufstellung von Geld- und Unterhaltungsspielgeräten
  • Marktwesen:
    - Wochenmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste
  • Sondernutzungen und sonstige Veranstaltungen
    Die Nutzung öffentlicher Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus bedarf einer Sondernutzungserlaubnis. Die Sondernutzungserlaubnis ist z.B. für das Aufstellen von Infoständen in der Fußgängerzone und Anbringen von Plakaten notwendig (Einzelantrag). Sie ist ebenfalls erforderlich für das Herausstellen von Warenauslagen, Stehtischen, Tischen und Stühlen etc., deren Nutzung öffentlicher Verkehrsfläche für einen längerfristigen Zeitraum angelegt ist (Jahreserlaubnis).
  • Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsfläche zu Gewerbe- und Informationszwecken

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