Stadtverkehr/Straßenverkehrsangelegenheiten

Bis auf Weiteres kann das Verwaltungsgebäude Hüttenstraße 43 nur nach vorheriger Terminabsprache  aufgesucht werden.

  • Anordnung von
    • Kennzeichnung von Fußgängerbereichen
    • Verkehrsberuhigten Bereichen
    • Geschwindigkeitsbeschränkten Zonen
    • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
    • Sicherung von Arbeitsstellen
  • Erteilung von (Ausnahme)Genehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung wie z.B.
    • Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung
    • Befahren der Fußgängerzone
    • Parken im Haltverbot
    • Durchführung von Straßenfesten, Sportveranstaltungen, etc.
    • Durchführung von Übermaßtransporten
  • Ausstellung von
    • Bewohnerparkberechtigungen nur für Gewerbetreibende (Erstausstellung 40 Euro / Verlängerung 20 Euro). Bewohnerparkberechtigungen für Privatpersonen werden nur noch im Bürgerbüro bearbeitet.
    • Besucherparkausweisen (1 Block mit 9 Tages- und 1 Wochenticket 5 Euro)
    • Ruhrgebietsparkausweisen für Handwerker
  • Planung / Erarbeitung von
    • Verkehrskonzepten
    • Straßenverkehrsanlagen
  • Bearbeitung von Anträgen auf
    • Verkehrsberuhigung, Verbesserung der Verkehrssicherheit, etc.
    • Beseitigung von Störungen an Lichtsignalanlagen


    Weitere Informationen:

    Vordruck Formular:

    Telefonische Servicezeiten
    Mittwochs von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung. An den anderen Tagen ist die Abteilung  Stadtverkehr telefonisch nicht erreichbar.

    Ihre Ansprechpersonen

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    Verkehrstechnik

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