Beistandschaften


Nutzen Sie bitte in Zeiten von Corona vorrangig die Möglichkeit der telefonischen Beratung bzw. elektronischen Kontaktaufnahme


BITTE BEACHTEN SIE, DASS SPÄTESTENS 1 TAG VOR DEM TERMIN FOLGENDE UNTERLAGEN VOLLSTÄNDIG BEI UNS VORLIEGEN MÜSSEN:
- Ausweisdokumente
- Geburtsurkunde des Kindes / vor Geburt: Mutterpass
- Scheidungsbeschluss (falls vorhanden)
- Unterhaltstitel -falls vorhanden- (Urkunde, Urteil, Beschluss)
Vorgeburtliche Beurkundung:
Bei vorgeburtlichen Beurkundungen werden die Adressdaten der Eltern zunächst in einer Terminvorlage aufgenommen.
Die endgültige Terminabsprache erfolgt dann ca. einen Monat vor dem errechneten Entbindungstermin.
WICHTIG: Sollten die Unterlagen nicht rechtzeitig und vollständig vorliegen, muss auch ein bereits geplanter Beurkundungstermin ausfallen und neu terminiert werden!


Die Beistandschaften sind ein kostenloses Angebot der Stadt Hattingen.

Das Angebot der Beistandschaften gilt für folgenden Personenkreis:

  • Alleinerziehende oder bei gemeinsamem Sorgerecht die Person, bei der das Kind wohnt und die mehr als 50 % des Erziehungsanteils leistet
  • junge Erwachsene, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Wohnsitz in Hattingen haben

Sie werden informiert und beraten hinsichtlich folgender rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen (auch vor Geburt Ihres Kindes):

  • Vaterschaftsfeststellung / Vaterschaftsfragen
  • Unterhaltsansprüche
  • Sorgerecht


Vaterschaftsfeststellung / Vaterschaftsfragen

Vor und nach der Geburt des Kindes unterstützen und beraten wir die Mutter in Vaterschaftsfragen und bei der Feststellung der Vaterschaft. Wir vertreten Ihr Kind in Vaterschaftsprozessen vor Gericht, wenn der Vater die Anerkennung des Kindes verweigert.


Unterhaltsansprüche

Minderjährige Kinder: 

Wir unterstützen und beraten bei der Berechnung und Realisierung von Unterhaltsansprüchen denjenigen Elternteil, bei dem das Kind überwiegend wohnt. Bei fehlender unterhaltsrechtlicher Einigung kann eine Beistandschaft eingerichtet werden.
Im Rahmen der Beistandschaft kann eine gerichtliche Vertretung -bis hin zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen- für das minderjährige Kind erfolgen.

Junge Erwachsene (bis zum 21. Lebensjahr)
Junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres haben ebenfalls die Möglichkeit, sich in unterhaltsrechtlichen Fragen beraten zu lassen.


Sorgerecht

Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren, können, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, eine Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge abgeben.
Die Beistandschaften informieren und beraten in Fragen zur Abgabe der Sorgeerklärung und der sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen.


Telefonische Erreichbarkeit:

Montag             08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag           08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch          08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag      08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Beratungsgespräche, Einrichtung von Beistandschaften sowie Beurkundungen (u.a. Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltstitel) erfolgen grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung!





Ihre Ansprechpartnerinnen

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