Personalrat

      

Aktuelle Nachrichten:


     

    Pflichten und Rechte des Personalrates in Kurzform

    • darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden;
    • Anregungen und Beschwerden entgegenzunehmen und durch Verhandlungen mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken;
    • Maßnahmen zu beantragen, die den innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Belangen der Beschäftigten dienen;
    • eng zusammenzuarbeiten mit der Schwerbehindertenvertretung und der Jugend- und Auszubildendenvertretung,
    • das Grundrecht der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern


      Beispiele für Maßnahmen, an denen der Personalrat beteiligt werden muss

      • Einstellungen und Eingruppierungen
      • Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und Beförderungen
      • Versetzungen, Umsetzungen, Kündigungen
      • Arbeitszeitregelungen
      • Genehmigung von Mehrarbeit und Überstunden
      • Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen
      • Gestaltung der Arbeitsplätze
      • Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs, wenn zwischen den Beteiligten kein Einverständnis erzielt wird

      Ihre Ansprechpartnerinnen und ansprechpartner:


      Marlon Mawick
      Marlon Mawick
      Marlon Mawick

      Marlon Mawick, Vorsitzender Personalrat



      Tanja Wacker
      Tanja Wacker
      Tanja Wacker
      Tanja Wacker, Stellv. Vorsitzende Personalrat


      Elke Hannemann
      Elke Hannemann
      Elke Hannemann

      Elke Hannemann, Sachbearbeiterin Personalrat





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