Ordnungswidrigkeiten, Parkraumbewirtschaftung, Außendienst

Parkscheinautomat

  • Verwarnungen und Bußgeldbescheide, ruhender Straßenverkehr, Parkverstöße
  • Hinterlegung des Führerscheins (Fahrverbot): Wenn Sie einen Bußgeldbescheid von einer Bußgeldbehörde außerhalb Hattingens erhalten und Ihren Führerschein in amtliche Verwahrung geben müssen, können Sie das auch im Fachbereich Bürgerservice, Rechts- und Ordnungsangelegenheiten der Stadt Hattingen tun. Bringen Sie bitte den Bußgeldbescheid mit. Die zuständige Bußgeldbehörde wird über die Vollstreckung des Fahrverbotes informiert. Der Zeitpunkt, an dem das Fahrverbot endet sowie ein Termin zur Abholung des Führerscheins wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
  • Allgemeine Ordnungswidrigkeiten, Werbung, Parkhäuser, Dauerparkscheine: Für das Altstadtparkhaus werden bis auf Weiteres keine neuen Dauerparkausweise (50,00 € monatlich) ausgestellt. Für den Parkplatz Roonstraße / Rathausplatz werden noch Dauerparkausweise (30,00 € monatlich) ausgestellt.

Formulare:

PDF Kündigung eines Dauerparkausweises (Parkhaus)

Privatanzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Weitere Informationen:


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