Mietpreisüberprüfung

Auf Ihren Wunsch wird in begründeten Fällen die Miete für eine öffentlich geförderte Wohnung überprüft. Bei frei finanzierten Wohnungen kann eine Mietpreisüberprüfung durchgeführt werden, wenn die verlangte Miete mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und eine aktuelle Mangellage auf dem Wohnungsmarkt besteht.

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