Für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung wird Wohngeld als Mietzuschuss, für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gezahlt. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können hängt von drei Faktoren ab
- Größe des Haushalts
- Höhe des anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Weitere
Informationen:
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich
anonymisiert mit dem Wohngeldrechner
ausrechnen lassen. Hier haben Sie zudem auch
die Möglichkeit, im Anschluss an die Probeberechnung online Ihren
Wohngeldantrag zu stellen. Anträge, die auf diesem Wege gestellt werden,
bedürfen keiner Unterschrift.
Weitere grundlegende Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat.
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiterinnen hängt von dem Buchstaben ab, mit dem Ihr Nachname beginnt.
Eine Auswahl der wichtigsten Formulare für die Antragstellung finden Sie hier:
Filename | Size | Date | ||
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Mietzuschuss Antrag | 210.74 KB | 11.02.2019 | ||
Mietzuschuss Merkblatt | 170.28 KB | 07.01.2020 | ||
Mietzuschuss Vermieterbescheinigung | 146.46 KB | 11.02.2019 | ||
Erklärung von Einkünften zum Wohngeldantrag | 211.27 KB | 11.02.2019 | ||
Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als 3 Personen | 250.05 KB | 11.02.2019 | ||
Wohngeld Verdienstbescheinigung | 179.72 KB | 11.02.2019 | ||
Antrag Lastenzuschuss | 209.84 KB | 11.02.2019 | ||
Anlage zum Antrag auf Wohngeld Lastenzuschuss | 137.34 KB | 07.01.2020 | ||
Mietzuschuss Merkblatt | 256.65 KB | 07.01.2020 |