Wohngeld

Aktuell kommt es weiterhin aufgrund von personellen Ausfällen und erhöhtem Antragsaufkommen aufgrund der Wohngeldreform zu erheblichen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung. Wir bitten um Verständnis.
Die Wohngeldstelle erreichen Sie derzeit ausschließlich wie folgt:                                                                                         Telefonisch: Montag und Donnerstag (9-11 Uhr): (02324) 204 5548                                                                                 E-Mail:
Wohngeldanträge senden Sie bitte per Post, per Mail oder nutzen Sie den Online-Antrag

Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens wird darum gebeten, von Besuchen der Wohngeldstelle möglichst abzusehen. Eine Terminvereinbarung ist lediglich in zwingenden Ausnahmefällen möglich.

 

Wohngeld

Für Mieter*innen einer Wohnung wird Wohngeld als Mietzuschuss, für Eigentümer*innenr eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gezahlt. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können hängt von drei Faktoren ab

  • Größe des Haushalts 
  • Höhe des anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommens 
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

    Wohngeldreform 2023

    Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens allerdings mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Den Antragstellenden gehen jedoch keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

    Über den Wohngeldrechner des Landes können Sie sich die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnen lassen und anschließend online einen Antrage stellen.

    https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT

    Weitere grundlegende Informationen zum Wohngeld erhalten Sie darüber hinaus auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

    Erklärfilm zum Wohngeld

    Zweiter Heizkostenzuschuss

    Wohngeldempfänger*innen erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss. Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfänger*innen geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wurde. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.

    In Nordrhein-Westfalen wurde die Einmalzahlung Mitte Januar 2023 den berechtigten Personen vom Land automatisch ausgezahlt. In Fällen von Anträgen,  welche aufgrund der längeren Bearbeitungszeiten noch nicht abschliessend geprüft werden konnten, erfolgt bei festgestellter Berechtigung eine entsprechende Nachzahlung. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

     

    Eine Auswahl der wichtigsten Formulare für die Antragstellung finden Sie hier:

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