Für Mieter*innen einer Wohnung wird Wohngeld als Mietzuschuss, für Eigentümer*innenr eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gezahlt. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können hängt von drei Faktoren ab
- Größe des Haushalts
- Höhe des anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Aktuelle Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Zweiter Heizkostenzuschuss
Wohngeldempfänger*innen erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss. Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfänger*innen geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.
In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.
Wohngeldreform 2023
Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürger*innen gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Seit Mitte Dezember kann online über den aktualisierten Wohngeldrechner des Landes die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT
Eine Anleitung zur Online-Antragstellung erhalten Sie hier:
Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld
Weitere grundlegende Informationen zum Wohngeld finden Sie darüber hinaus auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Neben der Online-Antragstellung können Sie Wohngeld alternativ auch mittels der nachfolgenden Vordrucke beantragen.
Eine Auswahl der wichtigsten Formulare für die Antragstellung finden Sie hier:
Filename | Size | Date | ||
---|---|---|---|---|
Mietzuschuss Antrag | 210.74 KB | 11.02.2019 | ||
Mietzuschuss Merkblatt | 170.28 KB | 07.01.2020 | ||
Mietzuschuss Vermieterbescheinigung | 146.46 KB | 11.02.2019 | ||
Erklärung von Einkünften zum Wohngeldantrag | 211.27 KB | 11.02.2019 | ||
Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als 3 Personen | 250.05 KB | 11.02.2019 | ||
Wohngeld Verdienstbescheinigung | 179.72 KB | 11.02.2019 | ||
Antrag Lastenzuschuss | 209.84 KB | 11.02.2019 | ||
Anlage zum Antrag auf Wohngeld Lastenzuschuss | 137.34 KB | 07.01.2020 | ||
Lastenzuschuss Merkblatt | 256.65 KB | 07.01.2020 | ||
Schritt-für-Schritt zum Wohngeld.pdf | 1.33 MB | 20.12.2022 |
Datenschutz
Die Mitarbeitenden sind bis auf Weiteres nur per E-Mail oder postalisch erreichbar.
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter*innen hängt von dem Buchstaben ab, mit dem Ihr Nachname beginnt.