Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten

    • Leistungen für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge sind im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt.             (Grundleistungen für Ernährung, Kleidung, Gesundheits- u. Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts)
    • Weitere Leistungen sieht das Gesetz u.a. bei Krankheit, Schwangerschaft u. Geburt vor.
    • Mit Beschluss des Rates der Stadt Hattingen vom 13.12.2000 werden die Leistungen nach dem AsylbLG für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge in Form von Bargeld gewährt.
    • Daneben wird AsylbewerberInnen und Flüchtlingen Unterkunft in einem Wohnheim gewährt, die anfallenden Kosten hierfür werden im Rahmen der Leistungen des AsylbLG übernommen.

      Weitere Informationen zum Thema Hilfe für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge erteilt auf Anfrage Ihr Fachbereich Soziales und Wohnen.


      Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

      Zeige 1 bis 1 von 1

      Zeige 1 bis 1 von 1

      Zeige 1 bis 1 von 1

      Zeige 1 bis 1 von 1

      Zeige 1 bis 1 von 1

      Zeige 1 bis 1 von 1

      Zeige 1 bis 1 von 1

      Zeige 1 bis 1 von 1

      Zeige 1 bis 1 von 1

      Zeige 1 bis 1 von 1

      Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: