Rechts- und Versicherungsangelegenheiten

Deutsche Gesetzesbücher

Rechtsangelegenheiten:

Den Kern dieser Aufgabe bildet die Rechtsberatung für die Verwaltung. Es erfolgt keine Rechtsberatung von Personen außerhalb der Stadtverwaltung. Eine solche Beratung ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz verboten. Bürger wenden sich bitte in den sie betreffenden Verwaltungsangelegenheiten zunächst an die zuständigen Fachbereiche. Für eine weitergehende Beratung gegen Entscheidungen und Maßnahmen der Verwaltung sind Rechtsanwälte zu konsultieren.

Versicherungsangelegenheiten:

Dieser Tätigkeitsbereich umfasst den Abschluss von Versicherungsverträgen, die Pflege des Versicherungsbestandes und die Bearbeitung von Versicherungsfällen. Es besteht Versicherungsschutz für folgende Bereiche:
- Allgemeine Haftpflicht
- Kfz-Haftpflicht
- Autokaskoversicherung
- Gebäudeversicherung
- Sonstige Versicherungen (Inventar-, Glas-, Unfall,- Ausstellungsversicherung u.a.)

Bearbeitung von Schadensfällen:

Schadensersatzansprüche, die gegen die Stadt Hattingen geltend gemacht werden, werden von der Rechtsabteilung abgewickelt. Es muss sich um Schäden handeln, für welche die Stadt und ihre Bediensteten aus ihrer dienstlichen Tätigkeit heraus verantwortlich sind.

Schiedsangelegenheiten: 

Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von Schiedspersonen (Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die zwischen 30 und 70 Jahre alt und nach ihrer Persönlichkeit besonders zur Streitschlichtung geeignet sind) als Ehrenamt wahrgenommen. Sie werden von den Stadtverordneten der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt und anschließend durch den Direktor des Amtsgerichts bestätigt. 



Schöffenwahl: 

Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hattingen stellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Amtsgericht Hattingen und die Strafkammern beim Landgericht Essen auf. Aus diesen Listen werden dann durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht Hattingen die zukünftigen Schöffinnen und Schöffen gewählt. Die Wahl für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 hat 2018 stattgefunden. Das nächste Wahlverfahren findet 2023 statt.



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