Rechtsangelegenheiten:
Den Kern dieser Aufgabe bildet die Rechtsberatung für die Verwaltung. Es erfolgt keine Rechtsberatung von Personen außerhalb der Stadtverwaltung. Eine solche Beratung ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz verboten. Bürger wenden sich bitte in den sie betreffenden Verwaltungsangelegenheiten zunächst an die zuständigen Fachbereiche. Für eine weitergehende Beratung gegen Entscheidungen und Maßnahmen der Verwaltung sind Rechtsanwälte zu konsultieren.
Versicherungsangelegenheiten:
Dieser
Tätigkeitsbereich umfasst den Abschluss von Versicherungsverträgen,
die Pflege des Versicherungsbestandes und die Bearbeitung von
Versicherungsfällen. Es besteht Versicherungsschutz für folgende
Bereiche:
- Allgemeine Haftpflicht
- Kfz-Haftpflicht
- Autokaskoversicherung
- Gebäudeversicherung
- Sonstige Versicherungen (Inventar-, Glas-, Unfall,- Ausstellungsversicherung u.a.)
Bearbeitung von Schadensfällen:
Schadensersatzansprüche, die gegen die Stadt Hattingen geltend gemacht werden, werden von der Rechtsabteilung abgewickelt. Es muss sich um Schäden handeln, für welche die Stadt und ihre Bediensteten aus ihrer dienstlichen Tätigkeit heraus verantwortlich sind.
Schiedsangelegenheiten:
Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von Schiedspersonen (Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die zwischen 30 und 70 Jahre alt und nach ihrer Persönlichkeit besonders zur Streitschlichtung geeignet sind) als Ehrenamt wahrgenommen. Sie werden von den Stadtverordneten der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt und anschließend durch den Direktor des Amtsgerichts bestätigt.
Schiedsamt
Schöffenwahl:
Die
Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hattingen
stellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen,
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das
Amtsgericht Hattingen und die Strafkammern beim Landgericht Essen auf. Aus
diesen Listen werden dann durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht Hattingen
die zukünftigen Schöffinnen und Schöffen gewählt. Die Wahl für die Amtsperiode
vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 hat 2018 stattgefunden. Das nächste Wahlverfahren
findet 2023 statt.
Weitere Informationen:
Nordrhein-Westfälisches Justizministerium: Das Schöffenamt
Ansprechpartner für die Schöffenwahl