Die Abteilung ist zuständig für die Veranlagung der Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer sowie Vergnügungssteuer.
Information zur Grundsteuerreform
Weitere Informationen:
Abgabearten
Übersicht über Steuerhebe- und Gebührensätze
Ortsrecht
Die Abteilung ist zuständig für die Veranlagung der Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer sowie Vergnügungssteuer.
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