Hinweise zum Datenschutz

Datenschutzrechtliche Hinweise zu Ihren Informationsrechten nach
Art. 13 Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO):

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit im Rahmen von Bauleitplanverfahren
Die Stadt Hattingen verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Bauleitplanverfahren.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für das Fachverfahren (verantwortliche
Stelle)

Verantwortlich für die Datenerhebung für das Fachverfahren ist der Bereich Stadtplanung und Stadtentwicklung.

Stadt Hattingen
Der Bürgermeister
Fachbereich 61 – Stadtplanung und Stadtentwicklung
45525 Hattingen
Mail:

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Der Beauftragte für den Datenschutz der Stadt Hattingen ist erreichbar unter:

Stadt Hattingen
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Bahnhofstraße 48
45525 Hattingen
Mail:

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

4a) Zwecke der Verarbeitung
Die Erhebung Ihrer Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung von Bauleitplanverfahren. Um im Rahmen dieser Verfahren die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, die sich auf den zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlichen Umfang beschränkt.

Neben Untersuchungen der Kommunalverwaltung bzw. in deren Auftrag durch Dritte, erfolgt die Erhebung personenbezogener Daten durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie zusätzlichen informellen Beteiligungsformen am Bauleitplanverfahren zur Stellungnahme aufgefordert werden.

Die Entscheidung, inwieweit die eingegangenen Anregungen und Belange berücksichtigt werden (Abwägungsentscheidung), trifft der Rat der Stadt beim Satzungsbeschluss. Dazu ist es notwendig, dass die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Punkt 5) nach den Vorgaben der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens (GO NRW) in der jeweils gültigen
Fassung sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Stadt Hattingen und seiner politischen Gremien zur Entscheidungsfindung vorgelegt werden. Aufgrund der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist die Verarbeitung von Adressdaten erforderlich. Im Rahmen der Veröffentlichung von Beschlussunterlagen werden die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen personenbezogenen Daten anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Gemäß DS-GVO ist die Verarbeitung u.a. unter folgenden Bedingungen zulässig:

a) Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO) oder

b) sie erfolgt auf der Grundlage einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO) oder

c) sie ist durch eine öffentliche Stelle zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO).
Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse begründen sich u.a. auf § 1 Abs. 3, 6 und 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6 und § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB.

5. Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
Die verantwortliche Stelle verarbeitet folgende personenbezogene Daten von Ihnen (sofern diese aus der Stellungnahme /Äußerung hervorgehen):
- Name
- Anschrift
- Telefon-, Mobiltelefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse
- Stellungnahme / Äußerung (sofern die Daten eine personenbezogene Zuordnung ermöglichen)

Personenbezogene Daten, die im Rahmen von Bauleitplan- bzw. Aufstellungsverfahren erfasst werden, werden weitergegeben an

• die Mitglieder des Rates sowie der Fachausschüsse der Stadt Hattingen
• die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung auf Rechtsmängel,
• das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
• Dritte, denen gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde, die in den Verfahrensunterlagen benannt werden und deren Kontaktdaten über den Bereich Stadtplanung und Stadtentwicklung erfragt werden können (siehe Pkt. 2).
• Dritte, die von der Stadt Hattingen mit der dauerhaften digitalen Sicherung der Sitzungsvorlagen und ihrer Anlagen im Ratsinformationssystem beauftragt wurden.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

7. Rechte der betroffenen Person
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so stehen dem Betroffenen folgende Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung zu:
• Auskunftsrecht ( Art. 15 DSGVO)
• Recht auf Berichtigung der Verarbeitung, sofern die Daten unrichtig oder unvollständig verarbeitet werden (Art. 16 DSGVO)
• Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Art. 17 DSGVO zutrifft.

Das Recht auf Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Art. 17 Abs. 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, sofern die Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO vorliegen.
• Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. (Art. 21 DSGVO), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten durch die Stadt Hattingen mittels einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

9. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf
Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
Tel.: 0211 38424-0
Fax-Nr.: 0211 38424-10
E-Mail:

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