Symbolischer Kanaldeckel

Stadtentwässerung und Starkregen

Stadtentwässerung

Die Stadt Hattingen hat ihre Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 52, Abs. 2 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen zum 1. Juli 2020 auf den Ruhrverband übertragen. Mit der neuen Zuständigkeit für das Kanalnetz und der Übertragung der Aufgaben an den Ruhrverband hat sich für die Bürgerinnen und Bürger auf praktischer Ebene nicht viel geändert. Bei Fragen und Anliegen, beispielsweise zum Kanalnetz oder zu Hausanschlüssen steht der Ruhrverband als Ansprechpartner zur Verfügung. Auch wenn der Kanal verstopft ist (siehe Foto 1 Kanalschachtdeckel) oder wenn Bauherrn das eigene Bauvorhaben entwässern möchten, sollen sich die Bürgerinnen und Bürger an den Ruhrverband wenden.

Läuft hingegen das Wasser auf der Straße nicht richtig ab, weil der Straßenablauf (siehe Foto 2) verstopft ist, ist die Stadt Hattingen zuständig.

Die Gebührenhoheit liegt bei der Stadt und die Gebührenbescheide werden auch weiterhin von Mitarbeitenden der Stadt bearbeitet. Darüber hinaus verbleibt auch die Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzepts und damit die Planungshoheit bei der Stadt.

Zur besseren Unterscheidung der Zuständigkeiten bei Verstopfungen und Abflussproblemen dienen die folgenden beiden folgenden Fotos:



Foto 1: Kanal, oberirdisch sind die Kanalschachtdeckel zu sehen. Hier ist der Ruhrverband zuständig



Foto 2: Beispiel Straßenablauf. Hier ist die Stadt (Fachbereich Stadtbetriebe) zuständig

Achtung: Grundstücksanschlussleitungen an den öffentlichen Kanal sind privat. Bei Verstopfungen etc. sind die Grundstückseigentümer selber zuständig!

    Aufgaben der Stadtentwässerung beim Ruhrverband:

    • Planung von Entwässerungsanlagen
    • Durchführung von Kanalbaumaßnahmen 
    • Kanaluntersuchungen (Fernauge) und Kanalsanierung Abwassermissständen nachgehen und beseitigen Technische Beratung und Genehmigung von Kanalanschlüssen 
    • Unterhaltung des Kanalnetzes und Beseitigung von Verstopfungen, Rattenbekämpfung in der Kanalisation
    • Auskünfte aus dem Kanalkataster für EntwässerungsplanungenFragen der Entwässerung bei Bau- und Planungsvorhaben

    Achtung: Grundstücksanschlussleitungen an den öffentlichen Kanal sind privat. Bei Verstopfungen etc. sind die Grundstückseigentümer selber zuständig.

    Ansprechpartner und Kontakte beim Ruhrverband:

    Dana Beeck: 0201 178 2225

    Nick Tien Zimmer: 0201 178 2242 

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr und Freitag 8 bis 14 Uhr

    E-mail:

    Telefonische Erreichbarkeit in Notfällen: 0201 178 0

        Aufgaben der Stadtentwässerung bei der Stadt Hattingen

        • Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Hattingen
        • Aufstellen der Abwasserbeseitigungssatzung
        • Überwachung der Schlammabfuhr von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben im Außenbereich
        • Unterhaltung der Straßenentwässerungseinrichtungen, wie zum Beispiel Straßeneinläufe. Bei Problemen ist der Fachbereich Stadtbetriebe Ansprechpartner
        • Starkregenprobleme im Zusammenhang mit öffentlichen Straßen
        • Ausstellen von Genehmigungen für die Anschlüsse von Privatgrundstücken an die Kanalisation



        Ansprechpartner bei der Stadt:

        Aufgaben der Stadtentwässerung bei der Unteren Wasserbehörde des EN-Kreises:

        Wenn Abwasser in den Untergrund geleitet wird, ist in der Regel eine „Wasserrechtliche Erlaubnis“ erforderlich. Dieses gilt für die Versickerung von Überlaufwasser aus Kleinkläranlagen im Außenbereich und auch für die Versickerung von Regenwasser von befestigten Flächen. Für die Erteilung dieser Erlaubnisse ist die Untere Wasserbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig.

        Formulare zum Beantragen einer wasserrechtlichen Genehmigung sind auf der Homepage des Ennepe-Ruhr-Kreises zu finden:

        Starkregen

        Hervorgerufen durch den Klimawandel steigt die Gefahr durch Sturzfluten und Starkregen. Von Starkregen wird gesprochen, wenn innerhalb kurzer Zeit große Mengen Niederschlag fallen. Auch in Hattingen sind diese Ereignisse in der Vergangenheit aufgetreten und werden wahrscheinlich auch in Zukunft häufiger zu erheblichen Überflutungen öffentlicher und privater Flächen und Gebäude führen. Seitens des Landes NRW wurde eine Starkregengefahrenhinweiskarte  erstellt. Diese Kartendarstellung basiert auf einer Modellberechnung und dient der Auffindung besonders gefährdeter Bereiche. Über die Suchzeile kann ein Ort angesteuert werden. Die auszuwählenden Kartenebenen stellen entweder seltene oder extreme Niederschlagsereignisse dar. Flächen ohne Färbung weisen eine geringe Gefährdung auf. Je dunkler der blaue Farbton allerdings ist, desto höher die zu erwartende Wassertiefe im Falle eines Starkregenereignisses.

        Suchen Sie auf der Karte Orte, die für Sie von Interesse sind. Sie können so Schutzmaßnahmen auf Ihrem Grundstück planen und somit Schäden vorbeugen.

        Hinweis: Bei Starkregenproblemen im Zusammenhang mit öffentlichen Straßen können Sie sich an die unten aufgeführten Ansprechpartner wenden.

        Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

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