
Das Fundbüro bleibt wegen eines Softwareupdates am 01.07.2019 geschlossen.
Jedes Jahr werden im Fundbüro ca. 250 - 300 Fundsachen abgegeben, die
auf Ihren Eigentümer warten. Es handelt sich dabei häufig um Fahrräder,
Papiere und Geldbörsen, Schlüssel, Handys, Taschen, Regenschirme,
Kleidung sowie in selteneren Fällen um Geld, Schmuck, Uhren und Tiere.
Die
Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Falls sich der Eigentümer
innerhalb dieser Frist nicht meldet und nicht ermittelt werden kann,
geht die Fundsache entweder ins Eigentum des Finders oder der Stadt
Hattingen über. Die Fundsachen, die ins Eigentum der Stadt Hattingen
übergehen, werden öffentlich versteigert. Versteigerungen finden in der
Regel im Abstand von drei Jahren statt. Die Termine werden rechtzeitig
in der Presse und auf dieser Internetseite bekanntgegeben.
Jeder
Finder hat grundsätzlich einen Anspruch auf Finderlohn. Die Höhe des
Finderlohns bemisst sich nach dem Wert der Fundsache und ist in § 971
BGB geregelt. Danach beträgt der Finderlohn 5 v.H. bei einem Wert der
Fundsache bis zu 500,00 €. Darüber hinaus hat der Finder einen Anspruch
auf 3 v.H. von dem Mehrwert der Fundsache. An dieser Stelle sei darauf
hingewiesen, dass es sich um einen privatrechtlichen Anspruch handelt.
Die Begleichung des Finderlohnanspruchs sollte daher direkt zwischen dem
Finder und dem Eigentümer erfolgen.