Angebot? Benutzungspflicht? Wann und Wo benehme ich mich Wie?
Mit dem Flyer der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) möchten wir Radfahrenden die gängigsten Verhaltensregeln näherbringen.
Fahrradstrassen - Grundinfos
Fahrradstraßen dienen dazu, den Radverkehr attraktiver zu gestalten. Wir möchten erreichen, dass mehr Menschen auf das Rad umsteigen und damit zur Mobilitätswende und zum Klimaschutz beitragen. Auf Fahrradstraße gilt:
- Fahrräder haben Vorrang
- Autos müssen mindestens 1,50 Meter Abstand zu Fahrrädern halten. Das müssen sie übrigens immer, wenn Fahrräder auf der Fahrbahn fahren - außerorts sind es sogar 2 Meter!
- Fahrräder dürfen nebeneinander fahren
- Fahrräder dürfen mittig auf der Fahrbahn fahren

Foto: Baudezernent Jens Hendrix und Gerald Tarrach freuen sich über neue Fahrradstraßen in Hattingen. (C) Stadt Hattingen
Piktogrammketten mit dem Sinnbild Radverkehr
Zuletzt sieht man sie immer häufiger auf der Fahrbahn: weiß markierte Fahrrad-Sinnbilder im Format 1,30 m mal 1,0 m - was hat es damit auf sich?
Fahrrad-Piktogrammketten kommen häufig zum Einsatz, wenn die Benutzungspflicht von Radwegen aufgehoben wurde (weil diese nach StVO-Novelle bspw. nicht mehr ausreichend breit sind), wenn regelkonforme Radverkehrsanlagen aufgrund zu geringer Straßenbreiten nicht angeordnet werden dürfen oder wenn ein vorhandener, aber relativ schmaler Gehweg für Radfahrende freigegeben war und das nun nicht mehr ist.
Im letztgenannten Fall gingen häufig Konfliktsituationen voraus, die durch Missverständnisse begründet sind. Die beiden häufigsten Fehlinterpretationen sind:
- Pkw-Fahrende unterstellen bei der Verkehrszeichen-Kombination "Gehweg" und "Radverkehr frei", dass der Radverkehr den vermeintlichen "Radweg" auf dem Gehweg nutzen muss. Das Rad darf demnach nicht auf der Fahrbahn fahren und wird ggf. angehupt, bedrängt oder der notwendige Überholabstand nicht eingehalten.
- Personen auf dem Rad nehmen bei dieser Beschilderung an, sie dürften nicht die Fahrbahn und müssten stattdessen den Gehweg nutzen.
Beide Annahmen sind falsch!
Die Verkehrszeichen-Kombination "Gehweg" plus "Radverkehr frei" war lange Zeit ein Angebot an den Radverkehr. Es steht ihm "frei", auf dem Gehweg zu fahren - es gibt dort aber keine Benutzungspflicht. Genauso darf das Rad auf der Farbahn im sogenannten Mischverkehr fahren. Dennoch wollen sich diese Regelungsgehalte nicht herumsprechen.
Zudem hat diese Beschilderung in der Vergangenheit zu gewissen Akzeptanzproblemen geführt, weshalb sie sukzessive zurückgebaut wird.
Damit dem Kfz-Verkehr klar wird, dass auf solchen Strecken auch Radverkehr auf der Fahrbahn vorkommen kann bzw. dieser dort sogar erwünscht ist, damit zu Fuß Gehende ihren Gehweg wieder für sich alleine haben, hat das Land NRW mit einem entsprechenden Erlass reagiert und den Kommunen die Anordnung von Piktogrammketten auf der Fahrbahn erlaubt - wovon die Hattinger Verkehrsplanung Gebrauch macht, bis es zu einer dauerhaften Lösung, möglichst in Form einer eigenständigen Radverkehrsanlage kommt.


