Wohnungsaufsicht

Die Wohnungsaufsicht nimmt ihre Aufgaben auf Grundlage des Wohnraumstärkungsgesetzes Nordrhein-Westfalen WohnStG NRW) wahr. Sie überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Wohnraum und wirkt darauf hin,
angemessene Wohnverhältnisse sicherzustellen. Die Wohnungsaufsicht wird tätig, wenn erhebliche Mängel oder Missstände vorliegen, die die Bewohnbarkeit von Wohnraum beeinträchtigen oder die Gesundheit der Bewohner*innen gefährden können. Dies gilt sowohl für freifinanzierten als auch für öffentlich geförderten Wohnraum. Bei öffentlich geförderten Wohnungen werden darüber hinaus die Förderbestimmungen und Belegungsbindungen nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) überwacht.

Hinweis
Die Wohnungsaufsicht ist ausschließlich für öffentlich-rechtliche Angelegenheiten zuständig. Zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Mietparteien und Vermietenden fallen nicht in ihren Zuständigkeitsbereich. 

Eine Prüfung durch die Wohnungsaufsicht kann grundsätzlich erst nach Eingang eines vollständig ausgefüllten Mängelbogens erfolgen.

Weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Formulare und Merkblätter finden Sie in den nachstehenden PDF-Dokumenten zum Download.

Besuchszeiten:
Nur nach vorheriger telefonischer
Terminvereinbarung
Tel.: 02324 – 204 5540
E-Mail:
Internet: www.hattingen.de

Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: