Bewohnerparkausweis für Gewerbetreibende*

Für einen Gewerbetreibenden oder eine Gewerbetreibende*, die in einer Bewohnerschutzzone einen Betrieb* hat, aber nicht dort wohnhaft ist und über keinen eigenen Stellplatz oder Garage verfügt, kann für den Geschäftsinhaber oder die Geschäftsinhaberin* für eines seiner/ihrer Kraftfahrzeuge – nach einer Einzelfallprüfung – eine ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigung zum Parken in einem bestimmten Bewohnerparkgebiet  an seinem Betriebssitz* erteilt werden (gewerblicher Bewohnerparkausweis). Der Bewohnerparkausweis für Gewerbetreibende* kann nicht auf Mitarbeiter übertragen werden. (Gemäß Erlass III B 3 – 78 -12/2 vom 16.04.2007 vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen)

Ob Sie Ihren Betriebssitz* in einer Bewohnerschutzzone haben, können Sie in einem Kartenausschnitt der Innenstadt oder des Ortsteils Blankenstein erkennen oder bei der Abteilung Stadtverkehr, Tel. (0 23 24) 204 5275, erfragen.

              Voraussetzungen für die Erteilung eines gewerblichen Bewohnerparkausweises sind:
              Sie sind der Geschäftsinhaber / die Geschäftsinhaberin*
              - das Fahrzeug ist auf Ihren Namen oder Ihren Betrieb* angemeldet (Firmenfahrzeug);
                - sollten Sie nicht Halter/In sein, ist eine Überlassungsbescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass Sie das Fahr       zeug ausschließlich nutzen und dauerhaft zur zur Verfügung gestellt bekommen. Diese ist eigenhändig vom Halter / der Halterin zu unterschreiben und mit Kopie des Personalausweises einzureichen.
              - Sie verfügen über keinen eigenen/angemieteten Stellplatz oder über eine Garage o.a.

              Folgende Unterlagen sind einzureichen:
              - Das Antragsformular ist vollständig und mit eigenhändiger Unterschrift einzureichen
              - Kopie des Fahrzeugscheines                                                                                                                                                                        - Kopie des Personalausweises
              - Kopie der Gewerbeanmeldung*
              - Vollständige Kopie des Mietvertrages der angemieteten Räume und Flächen

              Der Bewohnerparkausweis ist mit der Erstellung sofort für zwei Jahre gültig. Er kann auf Antrag jeweils für zwei Jahre verlängert werden. Bei der Verlängerung sind alle Unterlagen einzureichen, die auch beim Erstantrag vorgelegt werden müssen.

              Um die Unterlagen einzureichen, können Sie diese per Mail an , per Post an die Stadt Hattingen Stadtverkehr / Straßenverkehrsangelegen schicken oder bei einem Termin zur Kopie vorlegen.

              Für die Erstausstellung wird eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 40,00 € und für eine Verlängerung 20,00 € erhoben.

              Die Verwaltungsgebühr für die Erstausstellung / Verlängerung kann auch überwiesen werden. Bitte überweisen Sie dann die jeweilige Gebühr auf eines der Konten der Stadtkasse:

                  - Sparkasse Hattingen,     IBAN: DE 81 4305 1040 0000 0031 11
                  - Postbank Essen,             IBAN: DE 05 3601 0043 0008 8404 32

              Geben Sie im Verwendungszweck das Stichwort „Gewerbe-BPA“ sowie „KK 5000221“ und den Namen oder Firmennamen* und/oder die Parkausweis-Nummer an.

              Erst wenn alle Unterlagen vorliegen und die Gebühr entrichtet worden ist, kann ein gewerblicher Bewohnerparkausweis erstellt werden.

              Sollte sich das Kfz-Kennzeichen ändern, muss auch das eingetragene Kennzeichen auf dem Ausweis behördlich geändert werden. Eine Kopie des Fahrzeugscheins und der Bewohnerparkausweis sind vorzulegen. Für die Kennzeichenänderung wird eine Verwaltungsgebühr von 20,00 € erhoben. 


              Der Verlust des Bewohnerparkausweises ist behördlich anzuzeigen. Dafür ist die schriftliche Abgabe einer Versicherung an Eides Statt notwendig, in der der Verlust des Bewohnerparkausweises ausdrücklich erklärt wird. Mit Vorlage dieser Erklärung ist erst die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises möglich. Für die Erteilung eines neuen Bewohnerparkausweises nach Verlust ist eine Verwaltungsgebühr von 20,00 €  zu entrichten.

              Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter/Innen der Abteilung Stadtverkehr, Hüttenstraße 43, Tel. (02324) 204-5270, 204-5275 oder 204-5276 mittwochs während der Öffnungszeiten von 8.30 bis 15.30 Uhr zur Verfügung.

              Während der Einschränkungen von Corona können Sie nur mit einem Termin persönlich vorsprechen.

              Öffnungszeiten der Abteilung Stadtverkehr: Mittwochs 8.30 – 15.30 Uhr.

              Formulare:
              Antrag auf Bewohnerparkausweis für Gewerbetreibende über das Service-Portal der Stadt Hattingen

              * Diese Begriffe (Gewerbe, Betrieb) sollen hier nicht abschließend sein, der Lesbarkeit halber wird jedoch nur ein Ausdruck mit den damit einhergehenden Formen genannt. Sie sollen aber gleichermaßen für die Wörter Praxis, Kanzlei oder Partner u.a. und den damit einhergehenden Bezeichnungen gelten.

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