Fotografie von Baumkronen

Baumfällung gemäß Baumschutzsatzung

Neuer Online-Antrag erleichtert Antragstellung

Hattingen/Ruhr. Seit Oktober 2025 schützt die Stadt Hattingen mit der neuen Baumschutzsatzung bestimmte Bäume im Stadtgebiet, um das Klima zu stärken und wertvolle Grünstrukturen langfristig zu erhalten. Wer einen Baum fällen oder umfangreich beschneiden möchte, benötigt daher in vielen Fällen eine Genehmigung. Damit Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert prüfen können, ob für ihr Vorhaben eine Genehmigung erforderlich ist, steht ab sofort ein neuer Online-Antrag mit integrierter Vorabprüfung zur Verfügung.

Bäume filtern die Luft, regulieren das Stadtklima, dienen als Lebensraum für Tiere und tragen maßgeblich zur Lebensqualität insbesondere in Städten bei. Daher dürfen Bäume in Hattingen nur unter bestimmten Voraussetzungen gefällt oder stark verändert werden. Geschützt sind grundsätzlich Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe über dem Boden. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stämme. Von der Satzung ausgenommen sind die meisten heimischen Obstbäume sowie Bäume in Wäldern, öffentlichen Parks oder an Straßen. Die Satzung verbietet es, geschützte Bäume zu fällen, zu zerstören oder stark zu verändern. Erlaubt bleiben jedoch fachgerechte Pflegemaßnahmen, wie schonende Rückschnitte.

Damit Bürgerinnen und Bürger schnell Klarheit über die Genehmigungspflicht erhalten, wurde dem Online-Antrag eine Vorabprüfung vorgeschaltet. Durch die Beantwortung von wenigen Fragen lässt sich feststellen, ob ein Antrag nach der Baumschutzsatzung notwendig ist. Ist dies der Fall, können die erforderlichen Angaben direkt im Anschluss online eingereicht werden. Zusätzlich können Lagepläne, Flurkarten oder Fotos beigefügt werden.

„Mit dem neuen digitalen Angebot möchten wir den Antragsprozess möglichst einfach und bürgerfreundlich gestalten. Die Vorabprüfung hilft dabei, nicht erforderliche Anträge zu vermeiden und ermöglicht gleichzeitig eine zügige Bearbeitung der tatsächlich genehmigungspflichtigen Vorhaben“, erklärt Dezernent Frank Mielke, der für die Digitalisierung der Stadtverwaltung zuständig ist.

Der Online-Antrag steht ab sofort auf der Homepage der Stadt Hattingen und über das städtische Service-Portal zur Verfügung.

Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: