Übersicht
Fördermaßnahme:
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen im Hattinger Stadtgebiet, die ...
... den Schutz von Haus- und Wildtieren verbessern.
... Lebensräume erhalten oder aufwerten.
... artgerechte Haltung und Versorgung unterstützen.
... das Bewusstsein für Tierschutz stärken.
... ehrenamtliches Engagement im Tierschutz fördern.
Förderfähig sind insbesondere:
- Sachkosten
- Materialien
- Anschaffungen und Investitionen für Tierschutzmaßnahmen
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
- Vereine
- ehrenamtliche Initiativen
- Schulen
- weitere Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
- Privatpersonen
Förderhöhe und Rahmenbedingungen
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme.
- Die Höhe der Förderung wird individuell geprüft.
- Die Bagatellgrenze für Anträge wird auf 50€ festgesetzt.
- Eigenmittel bzw. Eigenleistungen sind erforderlich.
- Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein.
Antragstellung:
Einzureichende Unterlagen
Bitte reichen Sie den Antrag zur Förderrichtlinie "Hattingen hat Tierschutz und Engagement", der folgendes beinhaltet
- Projektbeschreibung
- Durchführungszeitraum
- Kostenaufstellung
- Kontaktdaten der verantwortlichen Person
- Bankverbindung
Ablauf der Förderung:
1. Antrag einreichen
Der Antrag kann digital beim Klimaschutzmanagement der Stadt Hattingen eingereicht werden.
2. Prüfung und Bewilligung
Die Stadt prüft die Unterlagen und entscheidet über die Förderung unter Beteiligung eines Beirats.
3. Projekt durchführen
Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden.
4. Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss des Projekts müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Verwendungsnachweis
- Kurzbericht zur Maßnahme
- Foto der Maßnahme (mit Einwilligung zur Veröffentlichung)
- Rechnungen und Belegliste
