Skyline Hattingen

Wohnungsbau-Turbo

Gemeinsam schneller zu mehr Wohnraum

Der Deutsche Bundestag hat den Weg für schnelleres Bauen frei gemacht: Mit dem "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" – kurz Wohnungsbau-Turbo – , das am 30.10.2025 in Kraft getreten ist, sollen Bauprojekte künftig einfacher und zügiger umgesetzt werden können.

Was ermöglicht der Wohnungsbau-Turbo?

Durch die Gesetzesänderung kann in bestimmten Fällen:

  • auf die vorherige Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans verzichtet werden,
  • von bestehenden Festsetzungen eines Bebauungsplans abgewichen werden,
  • eine schnellere Bearbeitung von Bauvorhaben erfolgen.

Voraussetzung ist insbesondere:

  • Förderung des Wohnungsbaus
  • Zustimmung der Gemeinde
  • Vereinbarkeit mit öffentlichen und städtebaulichen Interessen

Für welche Vorhaben gilt der Wohnungsbau-Turbo?

Der Wohnungsbau-Turbo kann angewendet werden bei:

Neubau
Errichtung eines neuen Wohngebäudes

Erweiterung oder Umbau
Änderung, Erweiterung oder Erneuerung eines Gebäudes, wenn dadurch:

  • neue Wohnungen entstehen oder
  • bestehender Wohnraum wieder nutzbar wird

Nutzungsänderung
Umwandlung bestehender Gebäude zu Wohnzwecken

Voraussetzungen der Stadt Hattingen

Die Stadt Hattingen knüpft die Anwendung des Wohnungsbau-Turbos an verbindliche Leitlinien.

Folgende Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt sein:

  • Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung
  • Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen und städtebaulichen Zielen
  • gesicherte Erschließung
  • Verfügungsgewalt über das Grundstück
  • Umsetzung des Vorhabens innerhalb von drei Jahren

Nicht möglich ist der Wohnungsbau-Turbo:

  • in gewerblichen Bauflächen
  • im sogenannten Außenbereich

Empfehlung für Bauwillige

Die Stadt Hattingen empfiehlt, zunächst das städtische Hinweispapier zum Wohnungsbau-Turbo zu nutzen.

Wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt werden, sollte frühzeitig das Gespräch mit der Verwaltung gesucht werden.

Weitere Informationen:

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