Was ermöglicht der Wohnungsbau-Turbo?
Durch die Gesetzesänderung kann in bestimmten Fällen:
- auf die vorherige Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans verzichtet werden,
- von bestehenden Festsetzungen eines Bebauungsplans abgewichen werden,
- eine schnellere Bearbeitung von Bauvorhaben erfolgen.
Voraussetzung ist insbesondere:
- Förderung des Wohnungsbaus
- Zustimmung der Gemeinde
- Vereinbarkeit mit öffentlichen und städtebaulichen Interessen
Für welche Vorhaben gilt der Wohnungsbau-Turbo?
Der Wohnungsbau-Turbo kann angewendet werden bei:
Neubau
Errichtung eines neuen Wohngebäudes
Erweiterung oder Umbau
Änderung, Erweiterung oder Erneuerung eines Gebäudes, wenn dadurch:
- neue Wohnungen entstehen oder
- bestehender Wohnraum wieder nutzbar wird
Nutzungsänderung
Umwandlung bestehender Gebäude zu Wohnzwecken
Voraussetzungen der Stadt Hattingen
Die Stadt Hattingen knüpft die Anwendung des Wohnungsbau-Turbos an verbindliche Leitlinien.
Folgende Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt sein:
- Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung
- Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen und städtebaulichen Zielen
- gesicherte Erschließung
- Verfügungsgewalt über das Grundstück
- Umsetzung des Vorhabens innerhalb von drei Jahren
Nicht möglich ist der Wohnungsbau-Turbo:
- in gewerblichen Bauflächen
- im sogenannten Außenbereich
Empfehlung für Bauwillige
Die Stadt Hattingen empfiehlt, zunächst das städtische Hinweispapier zum Wohnungsbau-Turbo zu nutzen.
Wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt werden, sollte frühzeitig das Gespräch mit der Verwaltung gesucht werden.
