Die Förderung der Arbeit der freien Wohlfahrtspflege erfolgt u.a. durch die Bezuschussung von sozialen Angeboten und Projekten gemeinnütziger sozialer Vereine und Verbände, die Aufgaben im Sinne des SGB XII in den Bereichen der
- aktiven Hilfen
- Beratung und Betreuung von Seniorinnen und Senioren
- Angebote für Behinderte
- Personen mit besonderen sozialen Problemen
- präventiven Arbeit
- Beratung und Betreuung
wahrnehmen.
Die Vereine und Verbände müssen gemeinnützig anerkannt und in Besitz eines aktuellen Freistellungsbescheides sein.
Weitere Informationen:
Richtlinie der Stadt Hattingen zur
Förderung der Arbeit der freien Wohlfahrtspflege
Formulare:
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