Leistungen der Pflegeversicherung

Wenn Sie pflegeversichert sind, erbringt die Pflegekasse - das ist in der Regel Ihre Krankenkasse - im Fall der Pflegebedürftigkeit bestimmte Geld- oder Sachleistungen. Um diese Leistungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Als pflegebedürftig gelten Personen, die für die gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen im täglichen Leben auf Dauer im erheblichen Maße Hilfe benötigen und dies für voraussichtlich mindestens sechs Monate.
Die Leistung der Pflegekasse ist abhängig von dem Grad der Pflegebedürftigkeit (sogenannte Pflegestufe). Dieser wird bei einem Hausbesuch durch einen Arzt des medizinischen Dienstes der Krankenkassen festgestellt.
Die Pflegekasse erbringt bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Leistungen für

  • häusliche Pflege
  • stationäre Pflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Ersatzpflegekraft
  • soziale Sicherung der Pflegeperson
  • Pflegehilfsmittel
  • Verbesserung des Wohnumfeldes.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse.

zurück zur Seite Hilfen bei Pflegebedürftigkeit (Seniorenbüro)

Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: