Rechtliches

Ab 01.10.2019 werden in einem ersten Schritt EU-weite Ausschreibungen nach VgV und VOB/AEU und in einem zweiten Schritt ab 01.01.2020 Öffentliche/Nationale Ausschreibungen nach UVgO und VOB/A Abschnitt 1 sowie Teilnahmewettbewerbe elektronisch durchgeführt.

Hinweis:
Dieses gilt nicht für Verhandlungsvergaben/Freihändige Vergaben sowie Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb. Hier ist nach wie vor die Papierform (Angebot per Briefpost) zugelassen. Bitte beachten Sie die zugelassene Form der Angebotsabgabe sowie die Fristen.

Hauptziele der Zentralen Vergabestelle der Stadt Hattingen sind rechtssichere Auftragsvergaben, ein fairer Wettbewerb und ein wirtschaftlicher Einkauf. Sollten Sie dennoch rechtliche Einwände im Vergabeverfahren haben, können Sie als Bieter/Bewerber vergaberechtliche Entscheidungen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens überprüfen lassen.

Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen können sich Bieter/ Bewerber an folgende Stellen wenden:

Im Unterschwellenbereich
Ennepe-Ruhr-Kreis
Der Landrat
Hauptstr. 92
58332 Schwelm

Im Oberschwellenbereich
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147 Münster

Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: