Spendenbescheinigung

Überweisungsbeleg

Zuwendungen (Spenden) an die Stadt Hattingen für deren eigene mildtätige oder gemeinnützige Zwecke

Zuwendungen (Spenden) für städtische mildtätige oder gemeinnützige Zwecke (z.B. Schulen, kulturelle Veranstaltunen usw.) sind an die Stadt Hattingen auf das  fogende Konto zu zahlen:

Sparkasse Hattingen
Kontonummer: 3111       Bankleitzahl: 430 510 40
IBAN: DE81 4305 1040 0000 0031 11     SWIFT-BIC: WELADED1HTG

Zuwendungen (Spenden) an als gemeinnützig anerkannte Dritte (z.B. Vereine)

Nach altem Recht (bis zum 31.12.1999) waren Spenden an Körperschaften, die bestimmte gemeinnützige Zwecke fördern, nur dann steuerlich absetzbar, wenn die betreffende Spende über eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z.B. Stadt Hattingen) an diese Körperschaft zur Weiterleitung an als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen oder Vereinen gezahlt wurde.

Nach Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung besteht nunmehr (seit dem 1.1.2000) die Möglichkeit Zuwendungen (Spenden) unmittelbar an den berechtigten Empfänger zu leisten. Nach neuem Recht können alle nach § 10 b Einkommensteuergesetz begünstigten Körperschaften, das sind z.B. Sportvereine, Vereine zur Förderung des Umweltschutzes oder kultureller Zwecke etc., selber Zuwendungsbescheinigungen für erhaltene Zuwendungen ausstellen. Das bisher notwendige sogenannte Durchlaufspendenverfahren bei die Stadt Hattingen ist zur Anerkennung der Abzugsfähigkeit einer Zuwendung (Spende) nicht mehr erforderlich.

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