Anmeldung der Geburt

"Endlich bist du da" - Aufdruck auf dem Stammbuch

Ende des Jahres 2007 wurde auch die letzte Geburtsklinik in Hattingen geschlossen. Hattinger erblicken seitdem zum größten Teil in den Nachbarstädten das Licht der Welt. Für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren wird. Damit beschränkt sich die Zuständigkeit des Standesamtes Hattingen nur noch auf die so genannte Hausgeburt, die Sie bitte innerhalb einer Woche bei uns anzeigen.

Für die Beurkundung der Geburt wird benötigt

  • die Geburtsanzeige des Arztes oder der Hebamme sowie
  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass von Mutter und Vater

  • bei ledigen Müttern
    • ein beglaubigter Geburtenregisterausdruck der Mutter
      erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
    • ggf. ein urkundlicher Nachweis über eine bereits abgegebene
      Vaterschaftsanerkennung / Sorgeerklärung, dazu
    • ein beglaubigter Geburtenregisterausdruck des Vaters
    • ggf. die Geburtsurkunde eines gemeinsamen Vorkindes
  • bei miteinander verheirateten Eltern zusätzlich
    • einen urkundlichen Nachweis über die Eheschließung der Eltern
      und die Namensführung in der Ehe
      sinnvoll ist die Vorlage des Stammbuchs der Familie
  • bei geschiedenen bzw. verwitweten Müttern zusätzlich
    • ein beglaubigter Eheregisterausdruck mit entsprechendem
      Auflösungsvermerk

Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden. Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler (mehrsprachiger) Form oder zusammen mit einer Übersetzung durch einen öffentlich vereidigten oder anerkannten Übersetzer benötigt. Aussiedler und Vertriebene legen bitte ihren Vertriebenenausweis, den Registrierschein und ggf. eine Bescheinigung über eine eventuelle Namensänderung gemäß § 94 Bundesvertriebenengesetz vor. Ausländische Staatsangehörige, die eingebürgert wurden, fügen den Unterlagen bitte ihre Einbürgerungsurkunde und ggf. eine Bescheinigung über eine Namensangleichung gemäß Artikel 47 EGBGB bei.

Diese Informationen sind nicht vollständig. In Einzelfällen können weitere Dokumente erforderlich sein, die Sie in einem persönlichen Gespräch bei uns erfragen können.

Neben der Geburtsurkunde für Ihren Nachwuchs erhalten Sie von uns weitere Dokumente, mit denen Sie bespielsweise Kindergeld und Elterngeld beantragen können. Die Kindergeldkasse bzw. die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises hilft Ihnen bei der Antragstellung gerne weiter.

Weitere Informationen:
Kreisverwaltung Ennepe-Ruhr-Kreis

Antragsformulare:


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