Im Bürgerbüro nehmen wir für Sie Anträge für alle anderen städtischen
Dienststellen zur Weiterleitung entgegen. Ferner halten wir für Sie
diverses Info-Material und Vordrucke zur Mitnahme bereit.
Im Einzelnen finden Sie bei uns folgende Dienstleistungen:
- Abfallsäcke
- An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnsitzes bzw. Zweitwohnsitzes
- Aufenthaltgenehmigungen
- Auskunftssperre
- Beglaubigungen
- Bewohnerparkausweise für Privatpersonen (Erstellung/Verlängerung/Änderung)
- Blindengeld
- Einbürgerungen
- Fischereischein
- Führerschein
- Führungszeugnisse
- Gewerbezentralregisterauszüge
- Hundesteuer
- Kfz-Abmeldung
- Kfz-Schein
- Kinderreisepässe
- Meldebescheinigung/ Melderegisterauskunft
- Müllgefäße
- Namensänderungen
- Parkberechtigungen für Schwerbehinderte
- Personalausweise (vorläufige: max. 3 Monate Gültigkeit)
- Reisepässe (vorläufige: max. 1 Jahr Gültigkeit)
- Schwerbehindertenausweise
- Staatsangehörigkeitsausweise
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Vordrucke aller Art
- Wohngeld
Abfallsäcke
(Restmüll und Grünabfälle) Bioabfallsäcke Rolle à 26 Stück Gelbe Wertstoffsäcke: Abgabe NUR gegen Gutschein der Fa. AGR-DAR (Gutscheine werden jährlich mit der Post verteilt) Ansonsten direkt bei der AGR-DAR anfragen | 2,00 € 3,00 € |
Unterlagen: Personalausweis, Reisepass bzw. Passersatzpapiere, Wohnungsgeberbescheinigung, ggf. schriftliche Vollmacht, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder Pass der Kinder, Kfz.-Schein, Nachweis über das Eigentum wie Kaufvertrag, Grundbuchauszug.
Bitte beachten Sie, dass die Änderung Ihres Personalausweises nicht bereits bei der Anmeldung sondern aufgrund der Rückmeldung Ihres Wegzugortes erst nach ca. 1 Woche geändert werden kann, es ist daher ein zweiter Termin notwendig.
Bei Zuzug aus dem Ausland gelten gfls. Besonderheiten, bitte erfragen Sie diese vorab telefonisch. Formular "Bestätigung d. Wohnungsgebers/Eigentümers"
Formular "Einverständniserklärung Sorgeberechtigte"
Antragsannahme und -aushändigung
Bitte vorher telefonisch nachfragen
Integrationsbeauftragte der Bundesregierung
Termin mit Herrn Filsch () vereinbaren und ausgefüllten Antrag mit entspr. Nachweisen (Gerichtsbeschluss/ Kopie Anzeige etc.) mitbringen:
Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre
Beglaubigungen von Dokumenten je Seite von Unterschriften je Unterschrift Bitte Kopien und Originale (sortiert) sowie Personalausweis mitbringen Anfertigung von Kopien je Seite zusätzlich Es
können ausschließlich Originale in deutscher Sprache beglaubigt werden
die von einer deutschen Behörde ausgestellt sind oder zur dortigen
Vorlage benötigt werden. Übersetzungen von staatlich anerkannten
Übersetzern aus Deutschland können nur mit entsprechender Heftung und unter Vorlage des Originals beglaubigt
werden. Die Beglaubigung von Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden
u.a. ist gesetzlich nicht zulässig, hierzu wenden Sie sich bitte an das
ursprünglich ausstellende Standesamt. | 4,20€ 2,50€ 0,70€ |
Hier gehts zum online-Antrag (nur Erstanträge-mit Bezahlfunktion und bereits erfolgter Anmeldung/Ummeldung und geänderter Zulassungsbescheinigung) Hier gehts zum pdf-Antrag (Erstanträge+Verlängerungen-ohne Bezahlfunktion) notwendige Unterlagen: Fahrzeugschein und Personalausweis ggf. Halterbescheinigung Gewerbetreibende und Freiberufler nur noch beim Fachbereich Stadtplanung u. Stadtentwicklung, Abteilung Stadtverkehr Hüttenstr. 43) Besucherparkausweise: Bestellung derzeit nur schriftlich und gegen Vorkasse oder mit Termin bzw. Wartezeit, beizufügende
Unterlagen: Kopie Personalausweis, Abgabe jeweils nur 1 Block je
Anwohner mit Bewohnerparkausweis für die entsprechende Parkzone | 20,00€/40,00€ 5,00€ |
Antragsannahme Bitte Antrag ausdrucken und ausfüllen: ![]() Bitte vorher telefonisch einen Termin vereinbaren: 204 4040 Unbedingt sämtliche erforderlichen Unterlagen sortiert und kopiert mitbringen. Gebühr für amtliche Beglaubigung der Unterschriften:Vorzulegen sind alle Originale, Übersetzungen sowie beglaubigten Kopien der Übersetzungen. Ausländische Personenstandsurkunden aus Drittstaaten (z.B. Syrien, Irak) müssen von der zuständigen dt. Botschaft legalisiert bzw. mit Apostille versehen und anschl. von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt sein. Aktuelle Bearbeitungszeit ca. 12-18 Monate. | Gebührenfestsetzung durch Ausländerbehörde: Erw.: 255,00 Euro Kinder: 51,00 Euro 5,00€ |
Führungszeugnisse (einfach u. erweitert): Beantragung BITTE BEACHTEN: Die Beantragung erfolgt nur persönlich! Bei Minderjährigen erfolgt die Beantragung durch einen Erziehungsberechtigten Mit dem Personalausweis und freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie einem Kartenlesegerät können Sie das Führungszeugnis auch direkt von zuhause aus online beantragen. Hier gehts zur Onlinebeantragung Weiteres finden Sie auch unter: Bundesamt für Justiz | 13,00€ |
Anmeldung, Abmeldung,
Antragsannahme auf Ermäßigung oder Befreiung
Unterlagen: Personalausweis ggf. bei Abmeldung tierärztl. Bescheinigung Formular
Weiteres finden Sie auch unter: Fachbereich Finanzen
Unterlagen: Fahrzeugschein und -brief, Kennzeichen und Personalausweis Wegen der Bearbeitungsdauer beim EN-Kreis bekommen Sie den Kfz-Brief erst nach ca. 4 Wochen zugeschickt Weiteres finden Sie auch hier: Zulassungsstelle Schwelm | 8,80€- 32,00€ |
Ausstellung/Aktualisierung/Verlängerung (ab 01.01.21 nur noch max. 12 Monate Gültigkeit), Unterlagen: Geburtsurkunde ggf. alten Kinderreisepass, Vollmacht, 1 biometrisches Lichtbild Das Kind muss bei Beantragung persönlich erscheinen! Bei zusammenlebenden Eltern wird eine schriftliche Vollmacht des anderen Elternteils benötigt. ![]() | 6,00€- 13,00€ |
Meldebescheinigung (einfach u. erweitert) Melderegisterauskunft (einfach u. erweitert)
Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der DRV oder einer der europäischen Rentenversicherungen für private Rentenversicherungen oder sonstige Zwecke Ausstellung erfordert zwingend die persönliche Vorsprache ![]() (für Archivauskünfte aus dem Melderegister werden je nach zeitlichem Aufwand Gebühren in Höhe von 24 Euro je angefangene 1/2 Stunde erhoben, diese sind vorab zu entrichten). | 9,00 € 11,00 € 15,00 € gebührenfrei 9,00 € |
Erteilung und Verlängerung
Unterlagen: Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen AG, BL), Personalausweis, ein aktuelles Lichtbild
Weiteres finden Sie hier: Büro für Stadtverkehr
Bitte beachten Sie, dass die Änderung Ihres Personalausweises nach Zuzug von außerhalb nicht bereits bei der Anmeldung sondern aufgrund der Rückmeldung Ihres Wegzugortes erst nach ca. 1 Woche geändert werden kann, es ist daher ein zweiter Termin notwendig. Unterlagen: Geburtsurkunde o. Personalausweis/Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild, für unter 16-Jährige Vollmacht, ab 01.08.2021 gilt bei Neubeantragung Fingerabdruckpflicht Die Beantragung erfolgt NUR persönlich! Wichtig: Das Kind muss bei Beantragung persönlich erscheinen! ![]() ![]() | 37,00€/22,80€ vorläufige: 10,00€ |
Ausstellung (32 Seiten/bzw. 48 Seiten für Vielreisende) Unterlagen: Geburtsurkunde o. Personalausweis/Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild, für unter 16-Jährige Vollmacht "Express-Pass": Ausstellung i.d.R. innerhalb von 72 Stunden
Die Beantragung erfolgt NUR persönlich! Das Kind muss bei Beantragung persönlich erscheinen! ![]() | bis 24 Jahre; 6 Jahre Gültigkeit: 37,50 € / 59,50 € Express: 69,50€ / 92,00€ ab 24 Jahre; 10 Jahre Gültigkeit: |
Erstantragsannahme und Verlängerung (bitte für die Verlängerung den Schwerbehindertenausweis mitbringen)
Weitere Infos finden Sie auch hier: Versorgungsamt Witten
Vordruckausgabe und Antragsannahme
Weitere Infos finden Sie hier: Wohngeld und Mietzuschuss