Förderschule und Hallenbad in Holthausen geplant
Hattingen/Ruhr. Für die
Fläche nördlich der
Lindstockstraße, gegenüber dem Schulzentrum Holthausen, soll der
Bebauungsplan Nr. 180 „Lindstockstraße Gemeinbedarf“ aufgestellt
werden. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von
Baurechten für die Errichtung einer Förderschule und eines neuen
Hallenbads.
Interessierte
Bürgerinnen und Bürger können sich über die geplanten Bauvorhaben
und die Zielsetzungen des Bebauungsplanes bei einem öffentlichen
Anhörungstermin am Montag, den 13. Juli 2026 im Gymnasium
Holthausen, Lindstockstraße 2 informieren. Die Veranstaltung findet
um 17 Uhr in der Mensa statt. Im Anschluss an die mündliche
Vorstellung der Planung besteht die Gelegenheit, sich zum Entwurf des
Bebauungsplans zu äußern und mit Vertreterinnen und Vertretern der
Stadtverwaltung und der planenden Büros auszutauschen.
Grundlage der
Planung ist eine vom Ennepe-Ruhr-Kreis beauftragte
Machbarkeitsstudie. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass sich der
Standort an der Lindstockstraße für den Bau einer dritten
Förderschule des Kreises mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie
emotionale und soziale Entwicklung eignet. Darüber hinaus wurde auch
die Realisierung eines neuen Hallenbades auf der Fläche als machbar
bewertet. „Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um beide Vorhaben auf
der Fläche nördlich der Lindstockstraße verwirklichen“, heißt
es aus der Stadtverwaltung.
Bei der
Veranstaltung handelt es sich um die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 180
„Lindstockstraße Gemeinbedarf“ wird zu einem späteren Zeitpunkt
öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger haben dann nochmals
die Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzubringen.