Im Gymnasium Holthausen findet die Bürgerbeteiligung statt

Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan „Lindstockstraße Gemeinbedarf“

Förderschule und Hallenbad in Holthausen geplant

Hattingen/Ruhr. Für die Fläche nördlich der Lindstockstraße, gegenüber dem Schulzentrum Holthausen, soll der Bebauungsplan Nr. 180 „Lindstockstraße Gemeinbedarf“ aufgestellt werden. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurechten für die Errichtung einer Förderschule und eines neuen Hallenbads.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über die geplanten Bauvorhaben und die Zielsetzungen des Bebauungsplanes bei einem öffentlichen Anhörungstermin am Montag, den 13. Juli 2026 im Gymnasium Holthausen, Lindstockstraße 2 informieren. Die Veranstaltung findet um 17 Uhr in der Mensa statt. Im Anschluss an die mündliche Vorstellung der Planung besteht die Gelegenheit, sich zum Entwurf des Bebauungsplans zu äußern und mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung und der planenden Büros auszutauschen.

Grundlage der Planung ist eine vom Ennepe-Ruhr-Kreis beauftragte Machbarkeitsstudie. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass sich der Standort an der Lindstockstraße für den Bau einer dritten Förderschule des Kreises mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung eignet. Darüber hinaus wurde auch die Realisierung eines neuen Hallenbades auf der Fläche als machbar bewertet. „Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um beide Vorhaben auf der Fläche nördlich der Lindstockstraße verwirklichen“, heißt es aus der Stadtverwaltung.

Bei der Veranstaltung handelt es sich um die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 180 „Lindstockstraße Gemeinbedarf“ wird zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger haben dann nochmals die Gelegenheit, Bedenken und Anregun­gen vorzubringen.

Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: