Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld
EN-Kreis. Bundesweit wird Anfang Juli aus dem Bürgergeld das Grundsicherungsgeld. Auch für Bürgerinnen und Bürger aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis, die Leistungen vom Jobcenter EN erhalten, sind damit eine Reihe von Neuerungen verbunden. Dazu zählen insbesondere eine stärkere Fokussierung auf die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung sowie verbindlichere Mitwirkungspflichten.
"Ziel des Bundes als verantwortlichen Gesetzgeber ist es, die Balance zwischen finanzieller Unterstützung, Beratung und Mitwirkungspflichten stärker in Richtung Verbindlichkeit auf Seiten der Leistungsberechtigten zu verschieben", skizziert Dirk Farchmin, Leiter des Fachbereiches Jobcenter EN der Kreisverwaltung, die Richtung der von der Bundesregierung beschlossenen Veränderungen.
Wieder mehr Gewicht erhält künftig beispielsweise der so genannte Vermittlungsvorrang. Das bedeutet: Die schnelle Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung steht stärker im Vordergrund. Qualifizierungen, Weiterbildungen und Coachings rücken in den Hintergrund, können aber nach wie vor angeboten werden, wenn eine unmittelbare Vermittlung nicht möglich ist. Änderungen gibt es auch bei Leistungsminderungen, Nichterreichbarkeit und Mitwirkungspflichten. Wer Termine ohne wichtigen Grund wiederholt versäumt oder vereinbarte Pflichten nicht erfüllt, muss künftig schneller mit Kürzungen rechnen. Mindestens ein Monat Sperre für das Auszahlen des Regelbedarfs droht denjenigen, die ein Arbeitsangebot ohne wichtigen Grund nicht annehmen. Für Selbstständige im Leistungsbezug gilt: Wird nach einem Jahr keine Tragfähigkeit der Selbstständigkeit erreicht, muss grundsätzlich eine Beschäftigung aufgenommen oder eine Qualifizierung begonnen werden. Beim Schonvermögen werden die bisherigen Regelungen eingeschränkt – bevor Leistungen gewährt werden können, muss vorhandenes Vermögen folglich künftig früher eingesetzt werden. Für bereits laufende Bewilligungszeiträume gelten teilweise Übergangsregelungen. Stärker überprüft wird ab Juli zudem, ob Miete und Heizkosten als "angemessen" eingestuft werden können. Dies erfolgt mit Blick auf die örtlich festgelegten Grenzen und unter stärkerer Einbindung der Vermieter. Bei "Unangemessenheit" kann das Jobcenter EN die Überweisungen für die Kosten der Unterkunft kürzen.
"Wie sich alles rund um die Grundsicherung und die damit verbundenen neuen Vorgaben auf die leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger sowie auf unsere Beschäftigten auswirken werden, wird die Praxis in den kommenden Monaten zeigen", so Farchmin. Klar ist für ihn: In vielen Bereichen wird das Umsetzen mit höheren Arbeitsbelastungen für das Jobcenter EN verbunden sein – aktuell gelte dies beispielsweise schon für alle notwendigen Arbeiten, die auf Bescheiden und Formularen aus dem "Bürgergeld" das "Grundsicherungsgeld" werden lassen.
Unabhängig von allen Änderungen zum Monatswechsel wiederholt das Jobcenter EN folgende Empfehlung: Leistungsberechtigte sollten Schreiben des Jobcenters stets sorgfältig lesen, angeforderte Unterlagen fristgerecht einreichen, Änderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse frühzeitig mitteilen und vereinbarte Termine wahrnehmen oder rechtzeitig absagen.
Stichwort FAQ´s zu den VeränderungenInformationen zu den gesetzlichen Änderungen sowie eine FAQ-Seite finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,
www.bmas.de.