Katze und Hund

Haustiere von Geflüchteten müssen in Quarantäne

Impfung muss nachgewiesen werden

EN-Kreis. Mit den Geflüchteten aus der Ukraine kommen von dort auch Haustiere in den Ennepe-Ruhr-Kreis. In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt auf Folgendes hin: Da die Ukraine als Risikogebiet für Tollwut gilt, müssen mitgebrachte Hunde, Katzen und Frettchen auf ihren Tollwutstatus getestet werden.

Die Untersuchung stellt sicher, dass die Tiere nicht unerkannt Erreger ins tollwutfreie Deutschland einschleppen, diese hier verbreiten und so die Gesundheit von Tieren und Menschen erheblich gefährden.

Hunde, Katzen und Frettchen, die von den Flüchtlingen mitgebracht werden, müssen daher zunächst zwingend in Quarantäne. Solange bis eine Impfung gegen diese Viruserkrankung nachgewiesen oder nachgeholt ist, dürfen sie keinerlei Kontakt zu anderen Tieren oder fremden Menschen haben. Eine Ausnahme gilt für Hunde: Sie können an einer kurzen Leine und mit großem Abstand zu anderen Lebewesen ausgeführt werden.

Die Untersuchung und die Organisation der Quarantäne erfolgt durch das Veterinäramt. Damit alles Notwendige eingeleitet werden kann, sind betroffene Tierhalter oder Paten verpflichtet, schnellstmöglich Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen. Auf ihrer Internetseite stellt die Kreisverwaltung ein entsprechendes Meldeformular - auch in ukrainischer Sprache - zur Verfügung. Es ist unter www.en-kreis.de im unteren Teil der Startseite zu finden, Bereich "Wissenswertes", "Ukraine".

Um einen Überblick darüber zu gewinnen, wie viele ukrainische Flüchtlinge Tiere mit in den Ennepe-Ruhr-Kreis bringen und welche Herausforderungen damit für Quarantänemöglichkeiten verbunden sind, tauschen sich Kreis- und Stadtverwaltungen derzeit eng aus.

Ansprechpartner im Schwelmer Kreishaus sind Emma Kaeder, 02336/93 2412, Dr. Bettina Buck, 02336/ 93 2406 und Jörg Trestik, 02336/93 2410 und E-Mail: .

Foto: Pixabay

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