
Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich
nachgewiesen werden, beispielsweise um heiraten zu können, eine
Erbangelegenheit zu regeln, Leistungen aus gesetzlichen und privaten
Versicherungen zu erhalten oder Ahnenforschung betreiben zu können.
Hierfür benötigen Sie beweiskräftige Urkunden aus den beim Standesamt
geführten Personenstandsregistern.
Das Standesamt Hattingen stellt Ihnen u.a.
-
Geburtsurkunden bzw. beglaubigte Geburtenregisterausdrucke
- Eheurkunden bzw. beglaubigte Eheregisterausdrucke
- Sterbeurkunden bzw. beglaubigte Sterberegisterausdrucke
- Internationale (mehrsprachige) Auszüge aus den Geburten-, Ehe- und
Sterberegistern
aus. Dieser Service gilt selbstverständlich auch für die
ehemaligen Standesämter Hattingen-Ruhr, Hattingen-Land, Winz in Hattingen-Ruhr, Winz-Niederwenigern, Blankenstein-Ruhr und Welper-Ruhr.
Zur Urkundenausstellung in eigenen Angelegenheiten
bringen Sie bitte Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit. Sollten Sie
die Urkunde für eine andere Person besorgen, so ist zusätzlich eine
Vollmacht erforderlich. Eine schriftliche Anforderung ist möglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dann die Zusendung nur gegen
Vorkasse (Verrechnungsscheck, Überweisung) erfolgen kann.
Formular:
Vordruck für die Urkundenbestellung
Besonderheit:
Beim Standesamt erhalten Sie nur Urkunden
- aus dem Geburtenregister ab 1908
- aus dem Eheregister ab 1938
- aus dem Sterberegister ab 1988
Davor liegende Personenstandseinträge sind bereits Archivgut, für die das Stadtarchiv zuständig ist und für die unter Umständen höhere Gebühren anfallen.
Weitere Informationen:
Stadtarchiv Hattingen
Ihre Ansprechpartnerinnen: