Informationen zur 'Ehe für Alle'

Stammbuch Lebenspartnerschaft

...das war einmal. Jetzt wird geheiratet!


Das im Juni 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur 'Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts' ist am 01.10. 2017 in Kraft getreten. Seitdem können

  • gleichgeschlechtliche Paare keine neue Lebenspartnerschaft mehr begründen sondern eine Ehe schließen
    Informationen über die Anmeldung der Eheschließung finden Sie hier:
    Eheschließung

  • bestehende Lebenspartnerschaften, die in Deutschland begründet oder in einem deutschen Lebenspartnerschaftsregister nachbeurkundet wurden, auf Antrag in eine Ehe umgewandelt werden.
    Hierzu haben wir Ihnen nachfolgende Informationen zusammengestellt:

Eine vor dem 01.10.2017 begründete Lebenspartnerschaft wird nicht automatisch zu einer Ehe. Das zugrunde liegende Register wird weiterhin geführt. Es ist jedoch möglich, eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln und damit im Eheregister zu beurkunden. Dafür ist ein Antrag der Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner erforderlich. Erst mit der Umwandlung wird das Lebenspartnerschaftsregister abgeschlossen.

Auch wenn Rechte und Pflichten auf den Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft zurückwirken, so handelt es sich bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe formaljuristisch um eine neue Eheschließung. Deshalb muss diese beim Standesamt angemeldet werden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass ausschließlich Hattinger Bürger die Umwandlung bei uns vornehmen lassen dürfen. Ihr zuständiges Standesamt übersendet uns gern Ihre Anmeldeunterlagen.

In der Regel werden für die Anmeldung der Eheschließung folgende Unterlagen benötigt

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigungen des Wohnsitzes
    • ausgestellt durch das Bürgerbüro / die Meldebehörde des Wohnortes
      (entfällt bei Wohnsitz in Hattingen)
  • beglaubigte Geburtenregisterausdrucke, jeweils neueren Datums
    • erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
  • ggf. eine schriftliche Bevollmächtigung der / des bei der Anmeldung
    nicht anwesenden Partnerin / Partners
    Formular:
    PDF Vollmacht zur Anmeldung der Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • Nachweis über eine bestehende Lebenspartnerschaft

Die Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe erfolgt ebenfalls in Form einer Trauung. Sofern diese im Trauzimmer des Standesamtes Hattingen an der Bahnhofstraße 48 erfolgt, fallen keine Gebühren an. Wünschen Sie eine Trauung in unseren Trauzimmern im Stadtmuseum Blankenstein, im LWL-Industriemuseum Henrichshütte, auf Haus Kemnade oder im Rathaus an der Roonstraße wird eine zusätzliche Servicepauschale erhoben. 

Für alle Termine freitags ab 12.00 Uhr sowie außerhalb des Standesamtes Bahnhofstraße fallen weitere  Gebühren i.H.v. zus. 100,00 Euro an. Bitte beachten Sie, dass Wunschtermine frühestens sechs Monate vorher bei uns reserviert werden können.

Informationen zu unseren Trauzimmern finden Sie hier: Trauorte

Bei weiteren Fragen, beispielsweise zur Namensführung in der Ehe oder hinsichtlich eines bestehenden Auslandsbezugs, geben wir Ihnen gerne persönlich Auskunft. Unsere freundlichen Standesbeamtinnen und Standesbeamten freuen sich über Ihren Besuch.

Ihre Ansprechpartner:

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