Hygienekonzept

Hygiene-Schutzkonzept der Musikschule Hattingen


Instrumentalunterricht in Schulgebäuden und im Musikschulgebäude LessingstraSSE


Der Instrumentalunterricht ist unter bestimmten Auflagen zulässig und solange es die jeweils gültige Coronaschutzverordnung erlaubt, werden wir Präsenzunterricht durchführen. Über allem steht nach wie vor die Einhaltung der Hygieneregeln, die Einhaltung der Abstandregelungen und die Minimierung von Kontakten. Vor diesem Hintergrund wurden nachfolgende Regelungen erstellt. Diese gilt es zwingend zu berücksichtigen.


1. Mund-Nasen Schutz / Abstandsregelung

Beim Eintreten in den Klassen-/Unterrichtsraum sind die Abstandsregelungen einzuhalten und es ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese darf abgenommen werden, wenn jede/r Schüler/in an seinem/ihrem festen Platz sitzt.

Beim Herumlaufen und Verlassen des Raumes ist diese wieder aufzusetzen.

Sitzplätze dürfen weder getauscht, noch verrückt werden. Ein Abstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Kann dieser nicht eingehalten werden, ist während der kompletten Unterrichtszeit ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Bei allen Blasinstrumenten gilt eine verstärkte Abstandsregelung von 2 Metern. Zusätzlich erfolgt eine Trennung zwischen Schüler/in und Lehrkraft durch eine Plexiglasscheibe.


2. Hygiene

Alle Schüler/innen und Lehrkräfte sind verpflichtet, sich vor Beginn des Unterrichts die Hände zu waschen / zu desinfizieren.

Eine regelmäßige und wirksame Durchlüftung der Unterrichtsräume ist sicherzustellen. Nach jeder Unterrichtseinheit (Einzelschüler/in oder Gruppe) wird eine Stoßlüftung durchgeführt. Während des Unterrichts werden die Fenster möglichst in Kipp-Position gehalten.

Jede/r Schüler/in ist dazu angehalten nur sein/ihr eigenes Instrument zu benutzen.
Die Lehrkräfte stellen sicher, dass Instrumente nicht ausgetauscht werden.

Nach jeder Unterrichtseinheit (Einzelschüler/in oder Gruppe) sind die Sitzplätze - bei Blasinstrumenten auch die Plexiglasscheiben - von der unterrichtenden Lehrkraft zu desinfizieren. Zum Abschluss erfolgt eine Kontaktflächenreinigung der Türgriffe. Die erforderlichen Reinigungs-/Desinfektionsmittel werden von der Musikschule bereitgestellt bzw. von den Lehrkräften mitgebracht.

Die Schulen können zugleich ihre bestehenden Konzepte zu Hygiene und Infektionsschutz fortführen.


3. Dokumentationspflicht

Die Dokumentation zur Nachverfolgung von Infektionsketten erfolgt über Anwesenheitslisten, die die Lehrkräfte führen.

Ihre Musikschule Hattingen


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