Friedhofsangelegenheiten

Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

Beauftragen Sie einen Bestattungsunternehmer Ihrer Wahl, er wird Ihnen helfen, bei einem Sterbefall die richtigen Entscheidungen zu treffen und die organisatorischen Dinge zu erledigen. Zum Beispiel übernimmt er die Überführung des Verstorbenen zum Friedhof, die Terminabstimmung für Bestattung und Trauerfeier, die Verständigung eines Geistlichen, die Anzeige bei Krankenkasse, Sterbekasse und Versicherungen, wenn Sie ihn dazu beauftragen, die Einziehung von Geldleistungen, den Druck und Versand von Trauerbriefen und -anzeigen.

Hinweis: Die örtlichen Bestattungsunternehmen nutzen zur Terminabsprache das Bestatter-Modul Hades. Auswärtige Bestattungsunternehmen wenden sich zur Terminabsprache bitte an den Friedhofsgärtner unter folgender Rufnummer: 0151-52748962.

Einiges müssen Sie selbst veranlassen:

  • Die Todesbescheinigung muss von einem Arzt ausgestellt werden. Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer anderen Einrichtung ein, wird die Todesbescheinigung dort ausgestellt.
  • Eine Sterbeurkunde ist bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt zu beantragen. Für in Hattingen Verstorbene befindet sich das Standesamt im Verwaltungsgebäude an der Bahnhofstraße 48. Sie müssen dafür außer der Todesbescheinigung je nach Familienstand des Verstorbenen noch andere Urkunden vorlegen. Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt unter der Tel.-Nr. (0 23 24) 204 4041 bis -43. Die Sterbeurkunde kann auch von Ihrem Bestatter beantragt werden.

Bedenken Sie bitte, dass im Zusammenhang mit dem Sterbefall nicht nur Kosten beim Bestatter entstehen, sondern auch für eine eventuelle Einäscherung, die Grabstätte und die Bestattung auf dem Friedhof. Später kommen je nach der von Ihnen ausgewählten Grabart eventuell noch die Kosten für die langfristige gärtnerische Gestaltung, die Grabpflege und ein Grabmal dazu.


Wahl der Bestattungsart

Es gibt die Möglichkeit der Erdbestattung in einem Sarg oder der Aschenbeisetzung in einer Urne. Treffen Sie die Wahl der Bestattungsart schon zu Ihren zu Lebzeiten. Informieren Sie Ihre Angehörigen darüber oder/und legen Sie Ihre Wahl schriftlich nieder. Eine einfache handschriftliche Erklärung mit Datum und Unterschrift reicht hierfür aus. Bitte legen Sie dies nicht in Ihrem Testament fest, denn das wird in der Regel erst nach der Bestattung geöffnet.


Städtische Friedhöfe

Die Stadt Hattingen unterhält fünf Friedhöfe. Die Friedhöfe sind Orte der Ruhe und Besinnung und erfüllen eine wichtige, unersetzliche ökologische Funktion im städtischen Raum. Sie stellen als kulturelle Faktoren ein Stück unverwechselbarer Identität der Stadt dar. Als Begegnungsstätten erfüllen sie auch eine soziale Aufgabe.

Die städtischen Friedhöfe finden Sie in Hattingen in fünf Ortsteilen:

  • Friedhof I, in Hattingen-Mitte an der Waldstraße
  • Friedhof II, in Hattingen-Blankenstein an der Hauptstraße
  • Friedhof III, in Hattingen-Welper am Friedhofsweg
  • Friedhof IV, in Hattingen-Holthausen an der Holthauser Straße
  • Friedhof V, in Hattingen-Bredenscheid-Stüter an der Straße Am Wasserturm

    (auf diesem Friedhof finden keine Bestattungen/Beisetzungen mehr statt)

Bisher unterliegen die Friedhöfe noch keinen Bezirksbeschränkungen, das heißt, die Hattinger Einwohner können auf einem städtischen Friedhof Ihrer Wahl bestattet werden. Auch die Personen, die ein Recht an einer bestimmten Grabstätte besitzen, können auf dem entsprechenden Friedhof bestattet werden. Für die Bestattung auswärtiger Personen ist vorher die Zustimmung der Friedhofsverwaltung einzuholen.

Die Stadt unterhält in Hattingen-Mitte an der Bismarckstraße und an der Straße Am Vinckenbrink je einen jüdischen Friedhof. Der jüdische Friedhof an der Straße Am Vinckenbrink ist für Besucher zugänglich. Bitte melden Sie Ihren Wunsch nach einer Besichtigung rechtzeitig bei der Friedhofsverwaltung an.

Auf jedem Friedhof im Stadtgebiet sind in besonderen Grabstätten Kriegstote bestattet. Auf dem Russischen Friedhof in Hattingen-Blankenstein an der Straße Zur Maasbeck sind ausschließlich Tote des 2. Weltkrieges bestattet, überwiegend Russen. Dieser Friedhof ist frei zugänglich.


Konfessionelle Friedhöfe

Es gibt in Hattingen außer den fünf städtischen Friedhöfen noch zahlreiche konfessionelle Friedhöfe. Nähere Informationen über diese Friedhöfe erhalten Sie bei den Gemeindeämtern der Kirchen.


Friedhofssatzungen

Alle rechtlichen Belange sind in der Satzung für die städtischen Friedhöfe in Hattingen vom 21. Oktober 2019 in der z.Zt. gültigen Fassung geregelt. Dort finden Sie zum Beispiel allgemeine Bestimmungen, Ordnungsvorschriften, Bestattungsvorschriften, Arten der Grabstätten, Gestaltungsgrundsätze, Regelungen für Grabmale.

Die Höhe der Friedhofsgebühren ergibt sich aus der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe in Hattingen vom 20. Juni 2002 in der z.Zt. gültigen Fassung.


Wahl der Grabart

Auf den städtischen Friedhöfen werden verschiedene Grabarten bereit gehalten, und zwar

        • Reihengrabstätten
        • Bodendeckerreihengrabstätten mit Gestaltungs- jedoch ohne Pflegerecht
        • Anonyme Reihengrabstätten
        • Wahlgrabstätten mit Gestaltungs- und Pflegerecht
        • Rasenwahlgrabstätten ohne Gestaltungs- und Pflegerecht
        • Baumgrabstätten (für Urnen)
        • Staudengräber (für Urnen)
        • Wahlgrabstätten für Muslime
        • Kolumbarien



        Grabmal

        Ein Grabmal sollte nicht nur dem persönlichen Wunsch und dem Gedenken an den Verstorbenen gerecht werden, sondern sich auch harmonisch in das vorhandene Gräberfeld einpassen. Hierbei ist auf eine gute handwerkliche Bearbeitung zu achten. Vor der Aufstellung eines Grabmals ist die Genehmigung der Friedhofsverwaltung einzuholen. Die Aufstellung sollte nach Sargbestattungen aus Gründen des Bodensetzens frühestens vier Monate nach der Bestattung erfolgen. Dies vermeidet Kosten für ein Nacharbeiten im Fundamentbereich. Nutzungsberechtigte haften für die Standfestigkeit des Grabmals!

        Auf den Friedhöfen gibt es Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften und Grabfelder ohne besondere Gestaltungsvorschriften. Die Richtlinien dazu, die Bestimmungen über die Größe der Grabmale und Antragsvordrucke zur Genehmigung der Aufstellung, liegen den Steinmetzen vor.


        Grabpflege

        Die Grabstätten müssen während der gesamten Nutzungszeit je nach Auswahl der Grabart gärtnerisch hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Auf den städtischen Friedhöfen wird der Abfall getrennt entsorgt, das heißt, Grünabfälle, Papier und Plastik gehören in gesonderte Abfallbehälter. Außerdem stellt die Stadt an den Wasserzapfstellen Gießkannen zur Verfügung. Bitte bringen Sie die Kannen nach Benutzung wieder an den alten Standort zurück.

        Die Stadt übernimmt keine privaten Grabpflegeaufträge. Sollten Sie die Pflege nicht selbst durchführen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Dauergrabpflegevertrag nach Ihren ganz persönlichen Wünschen bei einem Gartenbaubetrieb abzuschließen. Bei der

        Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH
        Zum Steigerhaus 14
        46117 Oberhausen

          Tel. (02 08) 43 91 90 132

          Telefax (02 08) –43 91 90 192


          www.dauergrabpflege-wl.de

          kann man erfahren, welche Hattinger Friedhofsgärtnereien der Gesellschaft angehören. Für alle festzulegenden Arbeiten erhält man einen Kostenvoranschlag und einen entsprechenden Vertrag. Die Einhaltung der vertraglichen Leistungen dieser Gärtnereien wird kontrolliert.


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