Soziale und kulturelle Teilhabe

  • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
  • Unterricht in künstlerischen Fächern
  • kulturelle Bildung
  • Teilnahme an Ferienfreizeiten
  • die Auszahlung der Kosten für die soziokulturelle Teilhabe erfolgt direkt an die Person/Organisation, die die Leistung   erbringt

 Anlage 5 – Nachweis soziokultuelle Teilhabe


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