- Mitgliedsbeiträge
aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
- Unterricht in künstlerischen Fächern
- kulturelle Bildung
- Teilnahme an Ferienfreizeiten
die Auszahlung der Kosten für die soziokulturelle Teilhabe erfolgt direkt an die Person/Organisation, die die Leistung erbringt
Anlage
5 – Nachweis soziokultuelle Teilhabe