Schulbeförderung

  • vollständige Übernahme der Kosten für das vergünstigte Schokoticket
  • Kostenübernahme bei Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule
  • Nachweis der Verkehrsgesellschaften erforderlich (Bestätigung des VRR/Kopie Kontoauszug)
  • Berufsschüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen

 Anlage 2 - Nachweis für das vergünstigte Schokoticket


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