- vollständige Übernahme der Kosten für das vergünstigte Schokoticket
- Kostenübernahme bei Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule
- Nachweis der Verkehrsgesellschaften erforderlich (Bestätigung des VRR/Kopie Kontoauszug)
Berufsschüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen
Anlage 2 - Nachweis für das vergünstigte Schokoticket