- Zuschuss für Schulmaterialien (z.B. Ranzen, Sportbekleidung, Hefte, Stifte)
- Auszahlung jeweils zu Beginn der Schulhalbjahre
- Berufsschüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen
- ab dem 16. Lebensjahr ist dem Leistungsantrag eine aktuelle Schulbescheinigung beizufügen
- Zuschuss für Schulmaterialien (z.B. Ranzen, Sportbekleidung, Hefte, Stifte)
für Schulbedarf ist keine Anlage auszufüllen