Schulbedarf

  • Zuschuss für Schulmaterialien (z.B. Ranzen, Sportbekleidung, Hefte, Stifte)
  • Auszahlung jeweils zu Beginn der Schulhalbjahre
  • Berufsschüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen
  • ab dem 16. Lebensjahr ist dem Leistungsantrag eine aktuelle Schulbescheinigung beizufügen
  • Zuschuss für Schulmaterialien (z.B. Ranzen, Sportbekleidung, Hefte, Stifte)
  • für Schulbedarf ist keine Anlage auszufüllen

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