- Übernahme der tatsächlichen Kosten
- keine Übernahme von Taschengeld
- Antrag muss vor Fahrtbeginn gestellt werden, sobald die Kosten und der Zeitraum der Klassenfahrt bekannt sind
- die Zahlung erfolgt direkt an die Schule oder Kita
Berufsschüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen
Anlage
1 - Nachweis für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten