Eintägige Ausflüge (Schule & Kita) oder mehrtägige Klassenfahrten (Schule)


  • Übernahme der tatsächlichen Kosten
  • keine Übernahme von Taschengeld
  • Antrag muss vor Fahrtbeginn gestellt werden, sobald die Kosten und der Zeitraum der Klassenfahrt bekannt sind
  • die Zahlung erfolgt direkt an die Schule oder Kita
  • Berufsschüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen

  Anlage 1 - Nachweis für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten

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