Symbolischer Kanaldeckel

Stadtentwässerung und Starkregen

Stadtentwässerung

Die Stadt Hattingen überträgt ihre Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 52, Abs. 2 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen zum 1. Juli 2020 auf den Ruhrverband. Mit der neuen Zuständigkeit für das Kanalnetz und der Übertragung der Aufgaben an den Ruhrverband ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger auf praktischer Ebene nicht viel. Bei Fragen und Anliegen, beispielsweise zum Kanalnetz oder zu Hausanschlüssen steht der Ruhrverband als neuer Ansprechpartner zur Verfügung. Auch wenn der Kanal verstopft ist oder wenn Bauherrn das eigene Bauvorhaben entwässern möchten, sollen sich die Bürgerinnen und Bürger an den Ruhrverband wenden.

Die Gebührenhoheit liegt bei der Stadt und die Gebührenbescheide werden auch weiterhin von Mitarbeitenden der Stadt bearbeitet. Darüber hinaus verbleibt auch die Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzepts und damit die Planungshoheit bei der Stadt.

Der Ruhrverband ist Ansprechpartner für:

  • Planung von Entwässerungsanlagen
  • Durchführung von Kanalbaumaßnahmen
  • Kanaluntersuchungen (Fernauge) und Kanalsanierung Abwassermissständen nachgehen und beseitigen 
  • Technische Beratung und Genehmigung von Kanalanschlüssen
  • Unterhaltung des Kanalnetzes und Beseitigung von VerstopfungenRattenbekämpfung in der Kanalisation
  • Auskünfte aus dem Kanalkataster für Entwässerungsplanungen
  • Fragen der Entwässerung bei Bau- und Planungsvorhaben

      Verbliebene Aufgaben der Stadtentwässerung bei der Stadt Hattingen

      • Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Hattingen
      • Aufstellen der Abwasserbeseitigungssatzung
      • Überwachung der Schlammabfuhr von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben im Außenbereich



      Ansprechpartner und Kontakte beim Ruhrverband:

      Nick Tien Zimmer: 0201 178 2242 (Mo.-bis Do. 8 bis 16 Uhr und Fr. 8 bis 14 Uhr)

      E-mail:

      Telefonische Erreichbarkeit in Notfällen: 0201 178 0

      Starkregen

      Hervorgerufen durch den Klimawandel steigt die Gefahr durch Sturzfluten und Starkregen. Von Starkregen wird gesprochen, wenn innerhalb kurzer Zeit große Mengen Niederschlag fallen. Auch in Hattingen sind diese Ereignisse in der Vergangenheit aufgetreten und werden wahrscheinlich auch in Zukunft häufiger zu erheblichen Überflutungen öffentlicher und privater Flächen und Gebäude führen. Seitens des Landes NRW wurde eine Starkregengefahrenhinweiskarte  erstellt. Diese Kartendarstellung basiert auf einer Modellberechnung und dient der Auffindung besonders gefährdeter Bereiche. Über die Suchzeile kann ein Ort angesteuert werden. Die auszuwählenden Kartenebenen stellen entweder seltene oder extreme Niederschlagsereignisse dar. Flächen ohne Färbung weisen eine geringe Gefährdung auf. Je dunkler der blaue Farbton allerdings ist, desto höher die zu erwartende Wassertiefe im Falle eines Starkregenereignisses.

      Suchen Sie auf der Karte Orte, die für Sie von Interesse sind. Sie können so Schutzmaßnahmen auf Ihrem Grundstück planen und somit Schäden vorbeugen.

      Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

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