Stadt sucht Unterstützung
Hattingen/Ruhr. Wenn Eltern die elterliche Sorge nicht
ausüben können – sei es
durch Krankheit, Tod oder weil das Sorgerecht entzogen wurde –
stellt das Familiengericht minderjährigen Kindern einen Vormund zur
Seite. Die Stadt Hattingen unterstützt diese wichtige Aufgabe über
die Abteilung „Vormundschaften,
Pflegschaften“ im
Fachbereich Kinder,
Jugend und Familie.
Seit 2023 liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Förderung ehrenamtlicher Vormundschaften: Mit
dem neuen Vormundschaftsrecht hat der Gesetzgeber verbesserte
Rahmenbedingungen geschaffen, um Bürgerinnen und Bürger für dieses
verantwortungsvolle Ehrenamt zu gewinnen. Ziel ist es, Kindern und
Jugendlichen eine intensivere
individuelle Begleitung zu ermöglichen. Die Stadt sucht daher engagierte Menschen, die sich
vorstellen können, diese Aufgabe zu übernehmen.
Ein
ehrenamtlicher
Vormund übernimmt
die rechtliche Verantwortung für ein Kind oder einen Jugendlichen,
wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind. „Zu den Aufgaben
gehören unter anderem die Vertretung
vor Behörden und Gerichten,
die Begleitung in
schulischen und beruflichen Fragen
sowie die Entscheidung
über medizinische Belange“, erklärt
die Abteilung Vormundschaften, Pflegschaften. Die
Einsatzfelder sind dabei vielfältig: Die zu begleitenden jungen
Menschen können vom Säuglingsalter bis kurz vor der Volljährigkeit
sein. Wichtig
zu wissen: Ehrenamtliche Vormünder nehmen die jungen Menschen nicht
in ihren eigenen Haushalt auf, sondern begleiten sie in ihrer
aktuellen Lebenssituation.
Die
Abteilung „Vormundschaften, Pflegschaften“
unterstützt die Ehrenamtlichen umfassend: durch Beratungen,
Fortbildungen, Informationsveranstaltungen sowie regelmäßige
Austauschtreffen mit anderen ehrenamtlichen Vormundinnen
und Vormündern. Auch in herausfordernden Situationen steht die
Abteilung den Engagierten beratend zur Seite. Ziel
ist es, dass ehrenamtliche Vormundinnen
und Vormünder eine verlässliche Beziehung zu den ihnen anvertrauten
jungen Menschen aufbauen und sie über Monate oder sogar Jahre hinweg
begleiten. Jeder Fall ist dabei individuell. „Das Wohl des Kindes
steht immer im Mittelpunkt.“ Der persönliche Kontakt und der
Aufbau von Vertrauen haben höchste Priorität. Vormund und Mündel
lernen sich vorab kennen und können eine Zusammenarbeit auch
ablehnen. Voraussetzung für das Ehrenamt ist ein mindestens
monatlicher persönlicher Kontakt sowie die jährliche Erstellung
eines Entwicklungsberichts für das Familiengericht. Neben den
formalen Aufgaben können ehrenamtliche Vormunde
und Vormundinnen
auch bewusst Zeit für gemeinsame Aktivitäten einplanen, die dem
Kennenlernen dienen und das
Vertrauen stärken.
„Bevor
jemand eine Vormundschaft übernimmt – auch im Ehrenamt – wird
sorgfältig geprüft, ob er oder sie für diese verantwortungsvolle
Aufgabe geeignet ist. Dazu gehören unter anderem persönliche
Gespräche und ein Hausbesuch.“
Wer
Interesse an dem Ehrenamt hat,
kann sich unter
oder unter (02324) 204 4203 melden. Unter
www.hattingen.de/vormundschaften
sind alle
wichtigen Informationen zusammengefasst. Außerdem gibt es dort eine
Übersicht zu anstehenden Fortbildungen und Angeboten.