Was versteht man darunter?
Wenn Eltern aufgrund von Tod, Krankheit oder Erziehungsunfähigkeit die elterliche Sorge nicht mehr wahrnehmen können, bestellt das Familiengericht für den minderjährigen jungen Menschen einen Vormund oder Pfleger/Pflegerin.
Sofern die elterliche Sorge komplett entzogen wird, spricht man von einer "Vormundschaft". Werden nur einzelne Teile der elterlichen Sorge (z.B. Gesundheitsfürsorge) entzogen, spricht man von einer "Pflegschaft".
Vormund bzw. Pfleger/Pflegerin ist die rechtliche Interessensvertretung und wird vom Familiengericht bestellt und beaufsichtigt. Vormund bzw. Pfleger/Pflegerin halten Kontakt zwischen den jungen Menschen, den Pflegepersonen, Schulen, Ärzten, der Herkunftsfamilie, dem Jugendamt und anderen Behörden und Beteiligten.
Auch für minderjährige Ausländerinnen und Ausländer, die ohne Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen, wird ein Vormund bzw. Pfleger/Pflegerin vom Familiengericht bestellt.
Junge Menschen brauchen einen Erwachsenen, der sich in besonderem Maße um sie kümmert - denn sie benötigen immer einen besonderen Schutz!
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hattingen sucht Bürgerinnen und Bürger, welche sich ehrenamtlich als Einzelvormund bzw. Pfelger/Pflegerin engagieren möchten.
Was sind Ihre Aufgaben?
- Dem jungen Menschen zur Seite stehen und seine Interessen vertreten.
- Schulische Angelegenheiten regeln.
- Bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive helfen.
- Bei der Hilfeplanung des Jugendamtes mitwirken.
- Die Gesundheitsfürsorge wahrnehmen.
- Die Vermögenssorge regeln.
- Kontakt zur Herkunftsfamilie halten.
- Den jungen Menschen mindestens einmal im Monat persönlich zu treffen.
Welche Voraussetzungen benötigen Sie?
- Sie sind bereit, dauerhaft einen Teil Ihrer Freizeit für den jungen Menschen einzusetzen.
- Sie wollen sich mit der Lebenssituation des jungen Menschen vertraut machen.
- Sie holen sich bei Schwierigkeiten und Fragen rechtzeitig Hilfe.
- Sie nehmen an Schulungen teil.
- Sie sind bereit, Belange der Pflegepersonen in Ihre Entscheidungen miteinzubeziehen.
- Sie sind bereit, sich mit Verwaltung und Behörden auseinanderzusetzen.
- Sie zeigen interkulturelle Offenheit.
Was Sie noch wissen sollten:
- Rechtliche und pädagogische Kenntnisse sind keine Bedingung.
- Sie müssen den jungen Menschen nicht in Ihren Haushalt aufnehmen.
- Sie brauchen keine genauen Kenntnisse über das Herkunftsland.
Werden Sie Vormund bzw. Pfleger/Pflegerin!
Die Abteilung Vormundschaften/Pflegschaften des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hattingen unterstützt Sie bei der Führung der Vormundschaft/Pflegschaft durch:
- Infoveranstaltungen
- Fortbildungsreihen zum Thema Vormundschaft/Pflegschaft
- regelmäßige Schulungen zu aktuellen Themen
- Beratung und Unterstützung durch die Abteilung Vormundschaften/Pflegschaften
- regelmäßge Austauschtreffen mit anderen ehrenamtlichen Vormunden bzw. Pfleger/Pflegerinnen
Fortbildungen für ehrenamtlich tätige Vormunde bzw. Pfleger/Pflegerinnen sowie interessirete Bürgerinnen und Bürger
1. Kompaktkurs Vormundschaften für alle neuen Vormunde:
Samstag, 28. Februar 2026: Rechtliche und pädagogische Grundlagen
Samstag, 26. September 2026: Eigenes Rollenverständnis und Beteiligung der jungen Menschen
### jeweils von 10 bis 14 Uhr ###
2. Angebote zum Austausch mit anderen ehrenamtlichen Tätigen
Donnerstag, 24. April 2026: Kennenlernen von Methoden der Supervision und der Fallberatung
Donnerstag, 19. November 2026: Gemeinsamer Jahresausklang mit der Möglichkeit einer kollegialen Fallberatung
### jeweils von 17 bis 19 Uhr ###
3. Gemeinsamer Nachmittag mit dem Mündel
Freitag, 26. Juni 2026
###von 15 bis 17 Uhr###