Wohngeld

Wohngeld

Für Mieter*innen einer Wohnung wird Wohngeld als Mietzuschuss, für Eigentümer*innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gezahlt. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können hängt von drei Faktoren ab

  • Größe des Haushalts 
  • Höhe des anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommens 
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

    Über den Wohngeldrechner des Landes können Sie sich die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnen lassen und anschließend online einen Antrage stellen.

    https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT

    Weitere grundlegende Informationen zum Wohngeld erhalten Sie darüber hinaus auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

    Erklärfilm zum Wohngeld

    Wohngeldanträge senden Sie bitte per Post, per Mail oder nutzen Sie den Online-Antrag

      Wichtige Information für aktuelle Wohngeldbezieher/innen:

      Ab dem 01.09.2025 werden keine Erinnerungsschreiben zur Weiterleistung von Wohngeld mehr versendet.

      Bitte notieren Sie sich, bis wann Ihr Bescheid gültig ist, und stellen rechtzeitig (in der Regel zwei Monate vorher) einen neuen Antrag!

      Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

      Ihre Wohngeldstelle

      Formulare für die Antragstellung ZUM DOWNLOAD

      Die Mitarbeitenden sind zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:                                                                    

      Montag und Donnerstag             9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

      Eine Terminvereinbarung ist im Bedarfsfall möglich.

      Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

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