Wohngeld

Wohngeld

Für Mieter*innen einer Wohnung wird Wohngeld als Mietzuschuss, für Eigentümer*innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gezahlt. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können hängt von drei Faktoren ab

  • Größe des Haushalts 
  • Höhe des anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommens 
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung


    Über den Wohngeldrechner des Landes können Sie sich die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnen lassen und anschließend online einen Antrage stellen.

    https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT

    Weitere grundlegende Informationen zum Wohngeld erhalten Sie darüber hinaus auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

    Erklärfilm zum Wohngeld

    Wichtige Information für aktuelle Wohngeldbezieher/innen:

    Ab dem 01.09.2025 werden keine Erinnerungsschreiben zur Weiterleistung von Wohngeld mehr versendet.

    Bitte notieren Sie sich, bis wann Ihr Bescheid gültig ist, und stellen rechtzeitig (in der Regel zwei Monate vorher) einen neuen Antrag!

    Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

    Ihre Wohngeldstelle

    Erforderliche Unterlagen:

    Einkommensnachweise

    • Anlage zum Antrag über Einkünfte
    • Bescheid über Kindergeld sowie Kinderzuschlag (nur Erstantrag) und Kontoauszug
    • Nichtselbständige Berufstätigkeit: Von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung und eine Verdienstabrechnung
    • Rente: Rentenbescheid/letzte Rentenmitteilung, Nachweis über Werksrente
    • Selbstständige: Anlage zur Selbstständigkeit mit entsprechenden Nachweisen
    • Sonstiges Einkommen (Krankengeld, ALG, Elterngeld o.ä.):  Entsprechende Bescheide / Schreiben / Kontoauszüge
    • Unterhalt: 6 Belege über erhaltenen Unterhalt / Bescheid Unterhaltsvorschuss

    Nachweise zur Wohnung
    • Mietvertrag (Nur bei Erstantrag)
    • Vom Vermieter ausgefüllte Vermieterbescheinigung oder bei Weiterleistungsantrag, Mietänderungsschreiben
    • Kontoauszug mit der Mietzahlung
    Sonstige Unterlagen
    • Aufenthaltstitel
    • Nachweis Schulbesuch für Kinder ab 16 Jahren
    • Nachweis über gezahlten Unterhalt, 12 Belege
    • Nachweis über Kapitalerträge sowie Dividendenbescheinigung der hwg eG, oder der Gartenstadt Hüttenau
    • BAföG/BAB Ablehnungs-/Bescheid
    • Schwerbehindertenausweis ab 50% GdB mit Nachweis über häusliche Pflegebedürftigkeit oder 100% GdB

    Diese Aufstellung ist gegebenenfalls nicht abschließend. Je nach Sachverhalt besteht die Möglichkeit, dass die Vorlage von weiteren Unterlagen notwendig ist. Ihre Wohngeldstelle wird Sie dann entsprechend informieren.
    Wohngeldanträge senden Sie bitte per Post, per Mail oder nutzen Sie den Online-Antrag

      Die Mitarbeitenden sind zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:                                                                    

      Montag und Donnerstag             9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

      Eine Terminvereinbarung ist lediglich in Ausnahmefällen möglich.

      Eine Auswahl der wichtigsten Formulare für die Antragstellung 

      finden Sie hier:

      Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

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