Vor dem Wechsel in ein Pflegeheim muss der Medizinischen Dienst der Krankenkassen die Notwendigkeit der Heimaufnahme überprüfen. Den erforderlichen Antrag müssen Sie bei ihrer Pflegekasse stellen. Die Leistungen der Pflegekassen werden für die pflegebedingten Aufwendungen im Heim gezahlt. Die Pflegekassen übernehmen je nach Grad der Pflegebedürftigkeit einen Teil (von 1.023 bis max. 1.688 € monatlich bei besonders schwerer Pflege) der Pflegeheimkosten.
Die übrigen 
            
            Kosten müssen von Ihnen selbst aufgebracht werden. Wenn Sie dazu 
            
            nicht in der Lage sind, kann abhängig von Einkommen und Vermögen Sozialhilfe gewährt werden. 
            Hierzu sprechen Sie bzw. Ihre Angehörigen bitte beim Fachbereich Soziales und Wohnen, Hüttenstraße 43, 45525 Hattingen vor. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. 
Ihre Ansprechpartner
| Frau Schuster | Tel. 204 5522 | 
| Frau Werner | Tel. 204 5519 | 
| Frau Steenmann | Tel. 204 5533 | 
Folgende 
            
            Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:
- Bescheid der Pflegekasse bzw. Bescheinigung der Pflegekasse über die Notwendigkeit der Heimunterbringung
- Personalausweis, 
              
              Familienbuch, Schwerbehindertenausweis, Betreuer-Urkunde, Vollmacht, 
              
              ggf. Scheidungsurteil 
- letzte Rentenanpassungsmitteilungen, Werksrente, sonstige Renten, Pension Leistungen aus Verträgen (Vertrag beifügen), Nachweise über Miet- oder Pachteinnahmen, Zinseinkünfte, sonstige Einkünfte
- vollständige Girokontoauszüge der letzten 6 Monate mit dem aktuellen Auszug
- Policen von 
              
              Lebens- u. Sterbeversicherungen mit aktuellen Angaben über die 
              
              Höhe der Rückkaufswerte, ggf. Negativbestätigung des Versicherers 
- Sparbücher mit den Geldbewegungen der letzten 10 Jahre; ggf. auch Vorsparbücher, ggf. Guthabenstand aktualisieren
- sonstige 
              
              Nachweise über Sparvermögen: Sparbriefe, Wertpapiere, Bausparguthaben, 
              
              Festgeld, Genossenschaftsanteile (bei Banken, Wohnungsgenossenschaften) 
              
              etc. 
- Nachweise über sonstiges Vermögen: Erbteile, wertvolle Möbel, Bilder, Briefmarken, Münzen, Kraftfahrzeug
- evtl. Nachweis über Grundvermögen: Grundbuchauszug, Rentabilitätsberechnung beifügen
- vollständige Ablichtung von Schenkungs- u. Übertragungsverträgen
Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Hinweis:
Beschwerden 
            
            über die Qualität der Betreuung und pflegerischen Versorgung von 
            
            Pflegeheimbewohnern können direkt an die Heimaufsichtsbehörde gerichtet 
            
            werden. 
Die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises hat zu diesem 
            
            Zweck einen besonderen Telefondienst eingerichtet. 
Unter der Rufnummer 
            
            (0 23 36) 93-2628 stehen jeden Dienstag in der Zeit von 9.00 bis 
            
            11.00 Uhr zwei Fachkräfte des Kreisgesundheitsamtes für die Erteilung 
            
            von Auskünften oder für die Beratung über heimrechtliche Belange 
            
            zur Verfügung. 
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