Mit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen
unterstützt, damit
sie nicht aus finanziellen Gründen vom sozialen und kulturellen
Leben
ausgeschlossen werden.
Leistungsübersicht
Bildung und Teilhabe
Flyer in weiteren Sprachen finden Sie unter:
https://www.mags.nrw/grundsicherung-bildungs-teilhabepaket
Wer erhält Leistungen ?
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die
- Bürgergeld nach dem SGB II
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Kinderzuschlag nach dem BKGG
- Wohngeld nach dem WoGG
- Kinderzuschlag nach dem BKGG
Leistungen nach dem AsylbLG
beziehen und
- unter 25 Jahre alt sind
- eine Kita oder Tagespflegeeinrichtung besuchen
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen
keine Ausbildungsvergütung beziehen
Ausnahme: Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe werden nur bis zum 18. Lebensjahr gewährt !
Was kann ich beantragen ?
- Leistungen für Schulbedarfe
- Kostenübernahme bei eintägigen Ausflügen oder mehrtägigen Klassenfahrten in Kita und Schule
- Kosten für Schülerbeförderungskosten
- Kosten für Lernförderung
- Kosten für Mittagsverpflegung in Kita und Schule
Kosten für soziale und kulturelle Teilhabe (z.B. Sportverein, Musikschule, Teilnahme an Freizeiten etc.)
Wo stelle ich einen Antrag ?
Für
Bürgergeldempfänger*innen muss die Antragstellung beim JobcenterEN, Regionalstelle Hattingen,
Hüttenstraße 45, 45527 Hattingen, Tel.: 02324 68128-0 erfolgen, für
Empfänger*innen von Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag
oder von
Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz beim
Fachbereich Soziales und Wohnen der Stadt Hattingen,
Hüttenstr.
43, 45525 Hattingen.
Bildungs-
und Teilhabepaket - Ennepe Ruhr Kreis
Welche Leistungen gibt es und wie erfolgt die Beantragung?
Es ist zunächst für jedes Kind, jede*n Jugendliche*n ein eigener Antrag und eine dazugehörige Anlage auszufüllen.