Leistungen für Bildung und Teilhabe

Wichtiger Hinweis:                                                                                                                                                                                        Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Angelegenheit sowohl per Email als auch telefonisch ab.              Wir kommen unaufgefordert auf Sie zu, wenn weitere Unterlagen benötigt werden oder eine abschließende Bearbeitung      Ihres Antrages erfolgt ist.                                                                                                                                                                                    Soweit Sie per Email Kontakt aufnehmen, gehen Sie davon aus, dass Ihre Email auch tatsächlich bei uns eingeht, soweit Sie nicht einen Hinweis erhalten, dass eine Zustellung nicht erfolgen konnte.

Mit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt, damit sie nicht aus finanziellen Gründen vom sozialen und kulturellen Leben 
ausgeschlossen werden.

 Leistungsübersicht Bildung und Teilhabe

Flyer in weiteren Sprachen finden Sie unter:

https://www.mags.nrw/grundsicherung-bildungs-teilhabepaket

Wer erhält Leistungen ?

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die

  • Bürgergeld nach dem SGB II 
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Kinderzuschlag nach dem BKGG
  • Wohngeld nach dem WoGG
  • Kinderzuschlag nach dem BKGG
  • Leistungen nach dem AsylbLG

beziehen und

  • unter 25 Jahre alt sind
  • eine Kita oder Tagespflegeeinrichtung besuchen
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen
  • keine Ausbildungsvergütung beziehen

Ausnahme: Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe werden nur bis zum 18. Lebensjahr gewährt !

Was kann ich beantragen ?

  • Leistungen für Schulbedarfe
  • Kostenübernahme bei eintägigen Ausflügen oder mehrtägigen Klassenfahrten in Kita und Schule
  • Kosten für Schülerbeförderungskosten
  • Kosten für Lernförderung
  • Kosten für Mittagsverpflegung in Kita und Schule
  • Kosten für soziale und kulturelle Teilhabe (z.B. Sportverein, Musikschule, Teilnahme an Freizeiten etc.)

Wo stelle ich einen Antrag ?

Für Bürgergeldempfänger*innen muss die Antragstellung beim JobcenterEN, Regionalstelle Hattingen, Hüttenstraße 45, 45527 Hattingen, Tel.: 02324 68128-0 erfolgen, für Empfänger*innen von Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beim Fachbereich Soziales und Wohnen der Stadt Hattingen, 
Hüttenstr. 43, 45525 Hattingen.

 Bildungs- und Teilhabepaket - Ennepe Ruhr Kreis

Welche Leistungen gibt es und wie erfolgt die Beantragung?

Es ist zunächst für jedes Kind, jede*n Jugendliche*n ein eigener Antrag und eine dazugehörige Anlage auszufüllen.

 Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe


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