Aktuelles:
Meldestellen gegen Diskriminierung in NRW
Seit dem 17. März 2025 können Betroffene und Zeug*innen von Rassismus und Queerfeindlichkeit in NRW diskriminierende Vorfälle anonym online melden. Vier neue phänomenspezifische Meldestellen – MIQ, MEDAR, DINA und MIRa – bieten eine einfache und sichere Möglichkeit, Diskriminierung sichtbar zu machen. Die Meldestellen arbeiten eng zusammen, um Rassismus und Queerfeindlichkeit wissenschaftlich und intersektional zu analysieren. Die anonymisierten Daten werden ausgewertet, um gesellschaftliche Muster von Diskriminierung und Gewalt zu erkennen. Auf dieser Grundlage können politische sowie gesellschaftliche Handlungsempfehlungen entwickelt werden. Es werden keinerlei personenbezogene Daten gespeichert, die Rückschlüsse auf die meldende Person oder Dritte zulassen.
Die gemeinsame Website lautet: www.diskriminierung-melden.nrw
Die vier Meldestellen sind für verschiedene Phänomenbereiche zuständig:
MIQ für Queerfeindlichkeit: www.miq.nrwMEDAR für antimuslimischen Rassismus: www.medar.nrwDINA für Antiziganismus: www.dina.nrwMIRa für anti-Schwarzen, antiasiatischen sowie weitere Formen von Rassismus: www.mira.nrw
- Leistungen für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge sind im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. (Grundleistungen für Ernährung, Kleidung, Gesundheits- u. Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts)
- Weitere Leistungen sieht das Gesetz u.a. bei Krankheit, Schwangerschaft u. Geburt vor.
- Mit Beschluss des Rates der Stadt Hattingen vom 13.12.2000 werden die Leistungen nach dem AsylbLG für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge in Form von Bargeld gewährt.
- Daneben wird AsylbewerberInnen und Flüchtlingen Unterkunft in einem Wohnheim gewährt, die anfallenden Kosten hierfür werden im Rahmen der Leistungen des AsylbLG übernommen.
- Kindern von o.g. Leistungsbeziehern ist der Zugang zu allen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu gewähren.
Weitere Informationen zum Thema Hilfe
für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge erteilt auf Anfrage Ihr
Fachbereich Soziales und Wohnen.