Große Hunde

Große Hunde sind nach den Vorschriften des Landeshundegesetzes NRW (§ 11 Abs. 1 LHundG NRW) beim Fachbereich Bürgerservice, Rechts- und Ordnungsangelegenheiten anzuzeigen.

Große Hunde sind nach dem LHundG NRW Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Anmeldung Ihres großen Hundes beim Fachbereich Bürgerservice, Rechts- und Ordnungsangelegenheiten ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt einmalig 25 Euro je Hund und ergibt sich aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Die fehlende oder verspätete Anmeldung eines großen Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 16 und 17 LHundG NRW dar und kann zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens führen.

Den Anzeigevordruck finden Sie hier als Download:
 Anzeige über die Haltung eines großen Hundes

Neben dem Anzeigevordruck müssen zur Anmeldung folgende Unterlagen vorgelegt bzw. entsprechende Haltervoraussetzungen erfüllt werden:

  1. Die haltende Person muss das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
  2. Sachkundenachweis
  3. Zuverlässigkeit
  4. Die haltende Person muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen,
  5. Haftpflichtversicherungsnachweis
  6. fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Chipnummer)

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