Große Hunde sind nach den Vorschriften des Landeshundegesetzes NRW (§ 11
Abs. 1 LHundG NRW) beim Fachbereich Bürgerservice, Rechts- und
Ordnungsangelegenheiten anzuzeigen.
Große
Hunde sind nach dem LHundG NRW Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder ein
Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Anmeldung Ihres großen
Hundes beim Fachbereich Bürgerservice, Rechts- und
Ordnungsangelegenheiten ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt
einmalig 25 Euro je Hund und ergibt sich aus der Allgemeinen
Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Die
fehlende oder verspätete Anmeldung eines großen Hundes stellt eine
Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 16 und 17 LHundG NRW
dar und kann zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens führen.
Den
Anzeigevordruck finden Sie hier als Download:
Anzeige über die Haltung eines großen Hundes
Neben
dem Anzeigevordruck müssen zur Anmeldung folgende Unterlagen
vorgelegt bzw. entsprechende Haltervoraussetzungen erfüllt werden:
- Die haltende Person muss das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
- Sachkundenachweis
- Führungszeugnis zur
Zuverlässigkeitsprüfung
- Die haltende Person muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu
führen,
- Es muss sicherstellt sein, dass
die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienende
Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere
und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen,
- Haftpflichtversicherungsnachweis
- fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Chipnummer)