Hundehaltung

Sie überlegen sich einen Hund anzuschaffen oder haben bereits einen Hund in Ihrer Obhut? Dann finden Sie im Folgenden einen kurzen Überblick über die wichtigsten Regeln zur Hundehaltung. Je nach Rasse, Größe oder Gewicht Ihres Hundes können unterschiedliche Vorgaben gelten.

  • Grundsätzlich gilt für alle Hundehalterinnen und Hundehalter: Hunde müssen so gehalten, geführt und beaufsichtigt werden, dass von ihnen keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht.
  • Des Weiteren besteht in bestimmten öffentlichen Bereichen Leinenpflicht. Dazu zählen unter anderem Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereiche, stark frequentierte Straßen und Plätze, öffentlich zugängliche und umfriedete Park-, Garten- und Grünanlagen (einschließlich Kinderspielplätzen), öffentliche Versammlungen, Aufzüge, Volksfeste und andere Veranstaltungen mit vielen Menschen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

Anmeldung eines Hundes
Hundehalter sind verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei dem Fachbereich Finanzen anzumelden. Bei Zuzug des Hundehalters muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Neben der Anmeldepflicht für alle Hunde beim Fachbereich Finanzen gibt es nach dem Landeshundegesetz NRW weitergehende Anmeldevorschriften für die Haltung von großen Hunden, gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen. Diese Hunde müssen zusätzlich bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden und es bestehen die nachfolgenden Regelungen:


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